2. Mai 2022

Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein für Bewerber und Gründer

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein offizielles Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters und wird an Arbeitslose und Ausbildungs- oder Arbeitssuchende ausgegeben und dient zur Bescheinigung, dass bestimmte Förderungskriterien erfüllt sind, und damit Anspruch auf diese Förderung besteht.
Er finanziert Dir eine individuelle Förderung, die deine Chancen auf einen Job deutlich erhöhen oder den Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt bspw. durch eine Selbständigkeit erleichtern.
Die durch einen AVGS geförderten Maßnahmen (sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“) sind für den Teilnehmer kostenlos und umfassen die Bereiche Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.
Der Gutschein kann bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern oder bei privaten Arbeitsvermittlern Ihrer Wahl eingelöst werden.

Was wird gefördert?

Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen gliedern sich nach § 45 SGB 3  in die Hauptbereiche:
  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: z.B. Bewerbungs- und Integrationsberatung entspricht § 45 Abs.1 Nr. 1 SGB 3
  • Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen: z.B. Vorbereitung auf Ausbildung oder Umschulung, Vermittlung sprachlicher oder berufsqualifizierender Kenntnisse entspricht § 45 Abs.1 Nr. 1 SGB 3
  • Heranführen an eine selbständige Tätigkeit: z.B. Existenzgründerberatung, (Businessplan, Finanzierung, Buchhaltung & Steuern) entspricht § 45 Abs.1 Nr. 1 SGB 4

Daneben gibt es folgende Bereiche, welche bei Bedarf mit dem AVGS gefördert werden:

  • die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mithilfe eines privaten Arbeitsvermittlers, bspw. erhält der Träger bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung eine Vergütung in Höhe von 2 500 Euro.
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme, bspw. eine Probearbeit in einem Betrieb von bis zu sechs Wochen.

Wer kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den AVGS, es ist immer eine Ermessensentscheidung!

Einen AVGS beantragen kann jeder, der die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld-I (ALG-I) Leistungen
  • 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten

Ergänzend können folgende Personengruppen den Gutschein beantragen.
Entscheidung nach persönlichem Ermessen des/der Sacharbeiter/-in der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

  • Weniger als 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
    (Es besteht noch ein Arbeitsverhältnis, die Kündigung wurde aber bereits ausgestellt)
  • Arbeitslosengeld-II (ALG-II) Empfänger/-innen
  • Berufsrückkehrer/-innen
  • Fach-/Hochschulabsolventen/-innen
  • Existenzgründer oder arbeitslos gemeldete Gründer haben 2022 Anspruch auf den AVGS.

Du bist Dir unsicher, ob du einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hast? Melde Dich gerne bei uns und wir klären gemeinsam mit Dir die nächste Schritte.

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen

Wenn Du eine Maßnahme gefunden hast, die deinen Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

Kontaktiere den Maßnahmeträger deiner Wahl (z.B. Orangewerk) im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs. Dieser hilft Dir auch die passende Argumente für dein Coaching zu finden. 


Kontaktiere deinen Vermittler/-in. Diese/-r überprüft, ob die Maßnahme Dir beruflich oder für eine Selbständigkeit weiterhilft.
Dein Arbeitsvermittler stellt außerdem fest, ob du die Bedingungen des AVGS erfüllt sind und händigt Dir diesen aus.

Leite deinen AVGS an uns an die office@orangewerk.de weiter.

Wir prüfen die Vorgaben deines AVGS und wenn eine Teilnahme an der Maßnahme möglich ist, erhältst Du von uns die ersten Unterlagen mit Checklisten zum Onboarding für dein Coaching.

Nach ca. 3-7 Tagen erhältst Du von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Wir werden ebenfalls informiert, dass deine Maßnahme bewilligt wurde. Erst jetzt darf mit dem Coaching gestartet werden und der Coach nimmt mit Dir Kontakt auf. 

Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gültig?

Die Gültigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird nicht per Gesetz geregelt. Die Gültigkeit liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.
In den meisten Fällen ist der AVGS drei Monate gültig.

Die Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der auf dem AVGS notierten abweichen. Dazu zählen folgende Situationen:

  • Eintreten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Ende der Arbeitssuche

Ist Orangewerk zur Durchführung dieser geförderten Maßnahmen nach AZAV zugelassen?

Orangewerk ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger – das heißt, Du kannst bei uns deinen Vermittlungsgutschein (AVGS) aktivieren.

Unsere zertifizierten Maßnahmen →

Hast Du Fragen zu Deiner persönlichen Situation? Wir informieren Dich gerne!