8. März 2022

Beratungsförderung Hessen

Bis zu 2540 EUR Zuschuss von Beratungsleistungen für Existenzgründer in Hessen

Warum gibt es die Zuwendung für die Gründungsberatung in Hessen?

Das RKW Hessen übernimmt als  Vertragspartner die komplette formale Abwicklung der (geförderten) Beratung. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat  diese mit der Umsetzung der geförderten Beratung in Hessen beauftragt.
Die Aufgabe des „Mittelstandsverstärkers“ ist es, Existenzgründern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)  qualifizierte Beratungsleistungen mit Beratungsförderung durch öffentliche Mittel des Landes oder des Bundes formell zu beantragen und zur Verfügung zu stellen.
Die Förderung der Gründungsberatung in Hessen ist somit ein Instrument mit dem wir Dich als GründerIn, sowie BetriebsübernehmerIn unterstützen können erfolgreich in den Markt zu starten.
Um dir den Zugang zur Existenzgründungsberatung / Gründungscoaching zu erleichtern kannst du diese Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bzw. dein Coaching in Anspruch nehmen. 
Gefördert wird die Gründungsberatung in Hessen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Bei Arbeitslosigkeit:
Falls du „arbeitslos“ sein solltest bzw. beim Jobcenter gemeldet bist, kommt für Dich ggf. auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit in Betracht. Dieses ist für Dich kostenfrei. Dieses klären wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch mit Dir.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden Coachings für plausible und wahrscheinliche
– Gründungsvorhaben
– Gründen mit einer standardisierten Idee (Franchise)
– Geplante gewerbliche Betriebsübernahmen
in Hessen.

Im Vordergrund zu steht die betriebswirtschaftliche Beratung. Neben der Erstellung eines Businessplanes sind das Themen wie bspw. wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Aspekte vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme.

Daneben gibt es noch andere Förderungen durch das RKW Hessen mit folgenden Beratungsthemen
Digitalisierung,
Existenzgründung,
Unternehmensentwicklung,
Fachkräftesicherung
Design sowie 
Nachfolge,
welche wir auf Anfrage abdecken können.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Diese Förderung gilt für
– angehende Freiberufler/Künstler nach der Definition von § 18 EStG
– Unternehmer/Soloselbständige nach § 15 EStG
– Geschäftsführer bei Betriebsübernahmen von mind. 15% der Kapitalanteile
mit (zukünftigen) Sitz/ Wohnsitz in Hessen.

Folgende Beispiel:
– Handel, Handwerk, Industrie,
– Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
– Handelsvertreter und ‑makler
– Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.
– Ausgeschlossen sind Unternehmensberater/StB/Rae oder landwirtschaftlich tätige Personen.

Der Antrag kann nur vor erfolgter Existenzgründung/ Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes gestellt werden. Übrigens: Bei Gesellschaften, wie bspw. eine GmbH, gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum.

Falls du bereits ein Nebenerwerb (max.15 Std./Woche) angemeldet hast steht der Förderung nichts im Wege.

Solltest du in der Vergangenheit bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betrieben haben, muss diese bereits mehr als ein Jahr zurückliegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zur Gründungsberatung beträgt 415,- Euro des zuwendungsfähigen Tageshonorars, maximal 508,- Euro im Vorranggebiet mit maximal fünf Tagewerke. 

Beispiel Gründer in Hessen:
Ein Gründer/ StartUp in Kassel (Vorranggebiet) möchte eine Gründungsberatung/ Gründungscoaching zur weiteren Ausarbeitung des Businessplans in Anspruch nehmen und benötigt eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Beratungskosten betragen bspw. 3000 EUR netto wie brutto, da der Gründungsberater Kleinunternehmer ist. . Der Gründer bekommt 2.540 EUR als maximalen Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 460 EUR für das Gründercoaching, welches dem RKW Hessen vor Start des Coachings direkt überwiesen werden muss.

Hinweise zur Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ist zuwendungsfähig, soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Gründer besteht bzw. dieser Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist. Im Rahmen des Antrags muss eine entsprechende Selbsterklärung zur Umsatzsteuer bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Bei umsatzsteuerfreien Berufen (wie bspw. (z.B. heilberuflichen Tätigkeiten) entfällt dieser Nachweis.

Wie finde ich den passenden Berater?

Ein Gründungsberater sollte folgendes mitbringen:
Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen, Branchenkenntnisse, Steuerkenntnisse, Kontakte und mögliche Finanzierungen 
Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement, Vorgehen bspw. Vertrag mit Gründungsberater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Coachingfahrplan)
Fachwissen  – Beispiele: Gründung, Recht & Steuern, Datenschutz, Methodik, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, Förderungen

ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV und hat eine Vielzahl an Gründercoaches, welche bei verschiedenen Stellen gelistet sind.

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist. 
Bevor du startest stelle eine unverbindliche ANFRAGE für eine geförderte Vorgründungsberatung  

Download Anfrage

Die Zuständigkeit der Projektleiter/innen beim RKW Hessen orientiert sich grundsätzlich an dem IHK-Bezirk, in dem du ansässig bist oder sein möchtest.
Für die IHK-Bezirke in Mittel- Süd- und Westhessen ist RKW Hessen GmbH, Zentrale Kelsterbach dein Ansprechpartner. Schicke die Anfrage an

Mail: beratung@rkw-hessen.de

Für die IHK Bezirke Kassel und Fulda ist die RKW Hessen GmbH, Büro Kassel zuständig.  Dann schicke die Anfrage bitte an:

Mail: kassel@rkw-hessen.de

In der Regel erfolgt im Anschluss eine kostenfreie telefonische Kontaktaufnahme.
Der/die Projektleiter/-inin informiert Dich über das Angebot der RKW Hessen GmbH prüft die Antragsvoraussetzungen und plant die weiteren Schritte.

– Nach Auswahl deines Gründungsberaters reichen wir gemeinsam deine Projektskizze bei der RKW Hessen GmbH ein. Auf dieser Basis erhältst du von deinem zuständigen Projektleiter das Angebot.
– Nach Rücksendung der ausgefüllten und unterzeichneten Antragsunterlagen im Original (Förderantrag und De-minimis-Erklärung) durch Dich sowie
– der Überweisung der Vorkasse (Dein Eigenanteil an den Beratungskosten)
– beauftragst du deinen Gründungsberater bzw. uns
– Nachdem dein Auftrag und deine Vorkasse beim RKW eingegangen sind, bekommen wir die Erlaubnis seitens der RKW mit der Beratung zu starten. Das Ende der Beratung muss spätestens vor Beendigung des Kalenderjahres sein.
– Das RKW prüft die Unterlagen mit Abschluss und überweist uns das Beraterhonorar.

Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Bewilligung dauert derzeit ca. 14 Tage nach Antragseingang. Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden.
Grundlage des Coachings ist der Beratervertrag inkl. der festgelegten Inhalte laut Coachingfahrplan bzw. Projektskizze innerhalb des bewilligten Zeitraums.
Gerne unterstützen wir auch Dich.. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.

Hast Du Fragen zu Deiner persönlichen Situation? Wir informieren Dich gerne!

8. März 2022

Beratungsförderung Hessen

Bis zu 2540 EUR Zuschuss von Beratungsleistungen für Existenzgründer in Hessen

Warum gibt es die Zuwendung für die Gründungsberatung in Hessen?

Das RKW Hessen übernimmt als  Vertragspartner die komplette formale Abwicklung der (geförderten) Beratung. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat  diese mit der Umsetzung der geförderten Beratung in Hessen beauftragt.
Die Aufgabe des „Mittelstandsverstärkers“ ist es, Existenzgründern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)  qualifizierte Beratungsleistungen mit Beratungsförderung durch öffentliche Mittel des Landes oder des Bundes formell zu beantragen und zur Verfügung zu stellen.
Die Förderung der Gründungsberatung in Hessen ist somit ein Instrument mit dem wir Dich als GründerIn, sowie BetriebsübernehmerIn unterstützen können erfolgreich in den Markt zu starten.
Um dir den Zugang zur Existenzgründungsberatung / Gründungscoaching zu erleichtern kannst du diese Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bzw. dein Coaching in Anspruch nehmen. 
Gefördert wird die Gründungsberatung in Hessen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Bei Arbeitslosigkeit:
Falls du „arbeitslos“ sein solltest bzw. beim Jobcenter gemeldet bist, kommt für Dich ggf. auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit in Betracht. Dieses ist für Dich kostenfrei. Dieses klären wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch mit Dir.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden Coachings für plausible und wahrscheinliche
– Gründungsvorhaben
– Gründen mit einer standardisierten Idee (Franchise)
– Geplante gewerbliche Betriebsübernahmen
in Hessen.

Im Vordergrund zu steht die betriebswirtschaftliche Beratung. Neben der Erstellung eines Businessplanes sind das Themen wie bspw. wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Aspekte vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme.

Daneben gibt es noch andere Förderungen durch das RKW Hessen mit folgenden Beratungsthemen
Digitalisierung,
Existenzgründung,
Unternehmensentwicklung,
Fachkräftesicherung
Design sowie 
Nachfolge,
welche wir auf Anfrage abdecken können.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Diese Förderung gilt für
– angehende Freiberufler/Künstler nach der Definition von § 18 EStG
– Unternehmer/Soloselbständige nach § 15 EStG
– Geschäftsführer bei Betriebsübernahmen von mind. 15% der Kapitalanteile
mit (zukünftigen) Sitz/ Wohnsitz in Hessen.

Folgende Beispiel:
– Handel, Handwerk, Industrie,
– Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
– Handelsvertreter und ‑makler
– Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.
– Ausgeschlossen sind Unternehmensberater/StB/Rae oder landwirtschaftlich tätige Personen.

Der Antrag kann nur vor erfolgter Existenzgründung/ Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes gestellt werden. Übrigens: Bei Gesellschaften, wie bspw. eine GmbH, gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum.

Falls du bereits ein Nebenerwerb (max.15 Std./Woche) angemeldet hast steht der Förderung nichts im Wege.

Solltest du in der Vergangenheit bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betrieben haben, muss diese bereits mehr als ein Jahr zurückliegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zur Gründungsberatung beträgt 415,- Euro des zuwendungsfähigen Tageshonorars, maximal 508,- Euro im Vorranggebiet mit maximal fünf Tagewerke. 

Beispiel Gründer in Hessen:
Ein Gründer/ StartUp in Kassel (Vorranggebiet) möchte eine Gründungsberatung/ Gründungscoaching zur weiteren Ausarbeitung des Businessplans in Anspruch nehmen und benötigt eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Beratungskosten betragen bspw. 3000 EUR netto wie brutto, da der Gründungsberater Kleinunternehmer ist. . Der Gründer bekommt 2.540 EUR als maximalen Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 460 EUR für das Gründercoaching, welches dem RKW Hessen vor Start des Coachings direkt überwiesen werden muss.

Hinweise zur Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ist zuwendungsfähig, soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Gründer besteht bzw. dieser Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist. Im Rahmen des Antrags muss eine entsprechende Selbsterklärung zur Umsatzsteuer bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Bei umsatzsteuerfreien Berufen (wie bspw. (z.B. heilberuflichen Tätigkeiten) entfällt dieser Nachweis.

Wie finde ich den passenden Berater?

Ein Gründungsberater sollte folgendes mitbringen:
Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen, Branchenkenntnisse, Steuerkenntnisse, Kontakte und mögliche Finanzierungen 
Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement, Vorgehen bspw. Vertrag mit Gründungsberater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Coachingfahrplan)
Fachwissen  – Beispiele: Gründung, Recht & Steuern, Datenschutz, Methodik, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, Förderungen

ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV und hat eine Vielzahl an Gründercoaches, welche bei verschiedenen Stellen gelistet sind.

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist. 
Bevor du startest stelle eine unverbindliche ANFRAGE für eine geförderte Vorgründungsberatung  

Download Anfrage

Die Zuständigkeit der Projektleiter/innen beim RKW Hessen orientiert sich grundsätzlich an dem IHK-Bezirk, in dem du ansässig bist oder sein möchtest.
Für die IHK-Bezirke in Mittel- Süd- und Westhessen ist RKW Hessen GmbH, Zentrale Kelsterbach dein Ansprechpartner. Schicke die Anfrage an

Mail: beratung@rkw-hessen.de

Für die IHK Bezirke Kassel und Fulda ist die RKW Hessen GmbH, Büro Kassel zuständig.  Dann schicke die Anfrage bitte an:

Mail: kassel@rkw-hessen.de

In der Regel erfolgt im Anschluss eine kostenfreie telefonische Kontaktaufnahme.
Der/die Projektleiter/-inin informiert Dich über das Angebot der RKW Hessen GmbH prüft die Antragsvoraussetzungen und plant die weiteren Schritte.

– Nach Auswahl deines Gründungsberaters reichen wir gemeinsam deine Projektskizze bei der RKW Hessen GmbH ein. Auf dieser Basis erhältst du von deinem zuständigen Projektleiter das Angebot.
– Nach Rücksendung der ausgefüllten und unterzeichneten Antragsunterlagen im Original (Förderantrag und De-minimis-Erklärung) durch Dich sowie
– der Überweisung der Vorkasse (Dein Eigenanteil an den Beratungskosten)
– beauftragst du deinen Gründungsberater bzw. uns
– Nachdem dein Auftrag und deine Vorkasse beim RKW eingegangen sind, bekommen wir die Erlaubnis seitens der RKW mit der Beratung zu starten. Das Ende der Beratung muss spätestens vor Beendigung des Kalenderjahres sein.
– Das RKW prüft die Unterlagen mit Abschluss und überweist uns das Beraterhonorar.

Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Bewilligung dauert derzeit ca. 14 Tage nach Antragseingang. Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden.
Grundlage des Coachings ist der Beratervertrag inkl. der festgelegten Inhalte laut Coachingfahrplan bzw. Projektskizze innerhalb des bewilligten Zeitraums.
Gerne unterstützen wir auch Dich.. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.