Buchhaltung ist nicht dein Ding?

Mache Dich frei,
bevor Du untergehst!

Wir erstellen für Dich deine Buchhaltung, damit Du Dich auf dein Business konzentrieren kannst.

Schnell, einfach, individuell erhältst du fristgerecht deine Auswertungen und unser Steuerberater übermittelt für dich die Umsatzsteuer.

STARTER-PAKET

Deine laufende Buchhaltung
75 monatliche
Pauschale
  • Bis zu 50 Buchungssätze
  • Ideal für Freiberufler, Kleinunternehmer und Existenzgründer
  • Inkl. Online-Zugang und aktuelle Auswertungen
Populär

Wenn Dir 50 Buchungssätze nicht reichen, kannst Du das Paket dazu nehmen:

FLEX- PAKET

9 monatlich
  • Bis zu 10 weitere Buchungen pro Monat

Du willst wissen, wie es morgen um Dich steht oder wann es finanztechnisch mal eng werden könnte?

Mit unserem Plan-Paket behältst du den Überblick auch für die Zukunft und weißt genau, wann du welche Rücklage bilden musst.

 

* Preis gültig

in Verbindung mit dem Starterpaket

PLAN-PAKET

Finanzcheck und Finanzplanung
165 monatliche
Pauschale*
  • Inkl. Online-Zugang und aktuelle Auswertungen

Special Für Jobcenter-Kunden

Du bist unter Druck und das Jobcenter möchte eine EKS

(Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) von Dir?

EKS – Paket (6 Monate)

Für 50 € pauschal bekommst Du von uns die Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (vorbereitet und abschließend) für das Jobcenter.

* Preis nur gültig in Verbindung mit dem Starterparket

EINIGE VORTEILE IM ÜBERBLICK

        • Transparente und flexible Bedingungen
        • Buchungsexperten als Ansprechpartner
        • Auswertungen inklusive
        • Bleibe Up-To-Date mit deinen Zahlen
        • Eigener Onlinebereich

WICHTIGER HINWEIS

Tätigkeiten, die über die gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz  inausgehen, werden nicht übernommen. Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.

ABLAUF

        1. Vereinbare einen Termin (telefonisch/online) zur kostenlosen Erstberatung
        2. Du bekommst von uns deine persönliches Zugangsdaten inkl. eines Onlinezugangs für deinen persönlichen Bereich
        3. Reiche bequem digitale Belege auf deinem persönlichen Onlinebereich bei uns ein
        4. Wir verbuchen für Dich frist- und fachgerecht deine Buchungsvorgänge
        5. Du erhältst deine persönliche Auswertung zu deiner Buchhaltung

Digital ist nicht dein Ding?

Gerne helfen wir auch bei der Digitalisierung der Belege oder vereinbaren mit Dir einen Termin bei uns vor Ort, sprich uns hierzu einfach an.

→ 08031 – 580 2340

FAQ

Wir klären mit Dir kostenlos im Erstgespräch deinen Status Quo und klären mit Dir, wie wir Dich persönlich unterstützen können.

Liegen schon Zwangsgeldandrohungen oder Mahnungen vom Finanzamt vor? Was sind die nächsten Schritte? Arbeitest du bereits mit einer Software und wenn ja welcher? Hast du ggf. schon einen Steuerberater, der dich beratend unterstützt? Wie läuft die Dienstleistung bei uns ab? Wie erfasst Ihr die meine Belege? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie erhalte ich den Zugriff auf meine Daten?

*Bitte beachte, dass wir keine Steuer- und Rechtsberatung vornehmen dürfen. Dieses übernehmen unsere Kooperationspartner als Steuerberater.

Solltest du nicht die Option der Kleinunternehmerregelung genutzt haben bzw. kommt diese für Dich aufgrund Überschreitung deiner Umsatzgrenzen nicht in Betracht, bist du zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Diese ersetzt allerdings nicht die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Solltest du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben, hast du natürlich auch die Möglichkeiten Dir die Vorsteuer aus deinen bezahlten Rechnungen vom Finanzamt erstatten zu lassen. Zu beachten, ist hierbei unter anderen auch eine fortlaufende Rechnungsnummer bzw. die Ausstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen, da ansonsten Dir spätestens im Rahmen einer Betriebsprüfung seitens des Finanzamts die Vorsteuer ggf. gestrichen wird. Dieses kann dazu führen, dass erhebliche Nachzahlungen auf Dich zukommen.

Du als Unternehmer solltest Dir einen Überblick über dein Unternehmen verschaffen. Hast du Kenntnis darüber,

Welche Ausgaben in deinem Unternehmen anfallen

Welche Kunden welchen Umsatz generieren

Ob die Einnahmen die Ausgaben decken

Wie die Liquidität deines Unternehmens ist

Welche Ausgaben anfallen und wo es gegeben falls Optimierungspotentiale gibt

Welche offenen Posten noch vorhanden sind

Die Vorschriften der gesetzlichen Buchführungspflicht ergeben sich u.a. aus dem Handels- und Steuerrecht, als auch der Abgabenordnung. Aber auch, wenn du nicht gesetzlich Buchführungspflichtig bist, musst Du eine einfache Buchhaltung erstellen und deine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Spätestens mit der Abgabe deiner Steuererklärungen. Daneben gibt es aber noch weitere Vorteile ,die eine aktuelle Buchführung mit sich bringen:

Aus unserer Praxis wissen wir, worauf es ankommt und was die häufigsten Fehler in der Buchführung sind.

  • Buchungen ohne Beleg (bspw. bei Privatentnahmen)
  • Fehlende Verbuchung von Einnahmen oder Ausgaben
  • Belege werden nicht ordnungsgemäß nach Vorschrift aufbewahrt bzw. archiviert
  • Vermischung deiner privaten oder geschäftlichen Ausgaben
  • Rechnung werden falsch ausgestellt oder bei Eingang nicht geprüft
  • Keine Prüfung der Zahlungseingänge bei den versendeten Rechnungen
  • Fehlende Finanzplanung und Liquiditätslücken
  • Zu späte Abgabe deiner Voranmeldungen und Steuererklärungen
  • Probleme mit Finanzamt und Behörden-Formularen

Bitte beachten, dass die Aufstellung nicht abschließend ist.

Nein, es gibt keine Pflicht zwingend einen Steuerberater für die Erstellung deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Bilanz, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung oder Einkommensteuererklärung zu beauftragen. Dieses gilt erstmal unabhängig davon, wie groß dein Unternehmen ist oder welche Rechtsform du mit deinem Unternehmen besitzt. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, den kaufmännischen Verpflichtungen auch eigenständig nachzukommen. Sei es mithilfe bspw. von Elster – einer kostenlosen Steuersoftware der Finanzverwaltung oder auch kostenpflichtigen Softwareangeboten.  Dieses setzt allerdings je nach Komplexität vielfältiges Fachwissen voraus. Des Weiteren solltest du beachten, dass deine Zeit und die Gebühren für eine Steuersoftware auch Kosten verursachen.

Buchhaltung ist nicht dein Ding?

Mache Dich frei,
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Schnell, einfach, individuell erhältst du fristgerecht deine Auswertungen.

STARTER-PAKET

Deine laufende Buchhaltung
75 monatliche
Pauschale
  • Bis zu 50 Buchungssätze
  • Ideal für Freiberufler, Kleinunternehmer und Existenzgründer
  • Inkl. Online-Zugang und aktuelle Auswertungen
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Wenn Dir 50 Buchungssätze nicht reichen, kannst Du das Paket dazu nehmen:

FLEX- PAKET

9 monatlich
  • Bis zu 10 weitere Buchungen pro Monat

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PLAN-PAKET

Finanzcheck und Finanzplanung
165 monatliche
Pauschale*
  • Inkl. Online-Zugang und aktuelle Auswertungen

* Preis gültig

in Verbindung mit dem Starterpaket

Special Für Jobcenter-Kunden

Du bist unter Druck und das Jobcenter möchte eine EKS (Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) von Dir?

Für 50 € pauschal bekommst Du von uns die Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (vorbereitet und abschließend) für das Jobcenter.

* Preis nur gültig in Verbindung mit dem Starterparket

EINIGE VORTEILE IM ÜBERBLICK

  • Transparente und flexible Bedingungen
  • Buchungsexperten als Ansprechpartner
  • Auswertungen inklusive
  • Bleibe Up-To-Date mit deinen Zahlen
  • Eigener Onlinebereich

ABLAUF

  1. Vereinbare einen Termin (telefonisch/online) zur kostenlosen Erstberatung
  2. Du bekommst von uns deine persönliches Zugangsdaten inkl. eines Onlinezugangs für deinen persönlichen Bereich
  3. Reiche bequem digitale Belege auf deinem persönlichen Onlinebereich bei uns ein
  4. Wir verbuchen für Dich frist- und fachgerecht deine Buchungsvorgänge
  5. Du erhältst deine persönliche Auswertung zu deiner Buchhaltung

Hinweis:

Tätigkeiten, die über die gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz hinausgehen, werden nicht übernommen. Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.

Digital ist nicht dein Ding?

Gerne helfen wir auch bei der Digitalisierung der Belege oder vereinbaren mit Dir einen Termin bei uns vor Ort, sprich uns hierzu einfach an.

FAQ

Wir klären mit Dir kostenlos im Erstgespräch deinen Status Quo und klären mit Dir, wie wir Dich persönlich unterstützen können.

Liegen schon Zwangsgeldandrohungen oder Mahnungen vom Finanzamt vor? Was sind die nächsten Schritte? Arbeitest du bereits mit einer Software und wenn ja welcher? Hast du ggf. schon einen Steuerberater, der dich beratend unterstützt? Wie läuft die Dienstleistung bei uns ab? Wie erfasst Ihr die meine Belege? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie erhalte ich den Zugriff auf meine Daten?

*Bitte beachte, dass wir keine Steuer- und Rechtsberatung vornehmen dürfen. Dieses übernehmen unsere Kooperationspartner, welche  Steuerberater sind. 

Solltest du nicht die Option der Kleinunternehmerregelung genutzt haben bzw. kommt diese für Dich aufgrund Überschreitung deiner Umsatzgrenzen nicht in Betracht, bist du zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Diese ersetzt allerdings nicht die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Solltest du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben, hast du natürlich auch die Möglichkeiten Dir die Vorsteuer aus deinen bezahlten Rechnungen vom Finanzamt erstatten zu lassen. Zu beachten, ist hierbei unter anderen auch eine fortlaufende Rechnungsnummer bzw. die Ausstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen, da ansonsten Dir spätestens im Rahmen einer Betriebsprüfung seitens des Finanzamts die Vorsteuer ggf. gestrichen wird. Dieses kann dazu führen, dass erhebliche Nachzahlungen auf Dich zukommen.

Du als Unternehmer solltest Dir einen Überblick über dein Unternehmen verschaffen. Hast du Kenntnis darüber,

Welche Ausgaben in deinem Unternehmen anfallen

Welche Kunden welchen Umsatz generieren

Ob die Einnahmen die Ausgaben decken

Wie die Liquidität deines Unternehmens ist

Welche Ausgaben anfallen und wo es gegeben falls Optimierungspotentiale gibt

Welche offenen Posten noch vorhanden sind

Die Vorschriften der gesetzlichen Buchführungspflicht ergeben sich u.a. aus dem Handels- und Steuerrecht, als auch der Abgabenordnung. Aber auch, wenn du nicht gesetzlich Buchführungspflichtig bist, musst Du eine einfache Buchhaltung erstellen und deine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Spätestens mit der Abgabe deiner Steuererklärungen. Daneben gibt es aber noch weitere Vorteile ,die eine aktuelle Buchführung mit sich bringen:

Aus unserer Praxis wissen wir, worauf es ankommt und was die häufigsten Fehler in der Buchführung sind.

  • Buchungen ohne Beleg (bspw. bei Privatentnahmen)
  • Fehlende Verbuchung von Einnahmen oder Ausgaben
  • Belege werden nicht ordnungsgemäß nach Vorschrift aufbewahrt bzw. archiviert
  • Vermischung deiner privaten oder geschäftlichen Ausgaben
  • Rechnung werden falsch ausgestellt oder bei Eingang nicht geprüft
  • Keine Prüfung der Zahlungseingänge bei den versendeten Rechnungen
  • Fehlende Finanzplanung und Liquiditätslücken
  • Zu späte Abgabe deiner Voranmeldungen und Steuererklärungen
  • Probleme mit Finanzamt und Behörden-Formularen

Bitte beachten, dass die Aufstellung nicht abschließend ist.

Nein, es gibt keine Pflicht zwingend einen Steuerberater für die Erstellung deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Bilanz, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung oder Einkommensteuererklärung zu beauftragen. Dieses gilt erstmal unabhängig davon, wie groß dein Unternehmen ist oder welche Rechtsform du mit deinem Unternehmen besitzt. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, den kaufmännischen Verpflichtungen auch eigenständig nachzukommen. Sei es mithilfe bspw. von Elster – einer kostenlosen Steuersoftware der Finanzverwaltung oder auch kostenpflichtigen Softwareangeboten.  Dieses setzt allerdings je nach Komplexität vielfältiges Fachwissen voraus. Des Weiteren solltest du beachten, dass deine Zeit und die Gebühren für eine Steuersoftware auch Kosten verursachen.