26. Februar 2022

Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Ein Schritt zur Entbürokratisierung?

Wörtlich heißt es im Sondierungspapier der  SPD, Grüne und FDP:

„Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“

Vorab sei gesagt, es handelt sich nicht um eine Art bedingungsloses Grundeinkommen. Der Bezug von Bürgergeld soll in den ersten zwei Jahren ohne Anrechnung des Vermögens oder Überprüfung der Wohnverhältnisse möglich sein. Nach diesen zwei Jahren soll das sogenannte „Schonvermögen“, also das Eigentum bspw. für Eigenheim, das für die Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt wird, angehoben werden.

Des Weiteren soll das Bürgergeld auch die Zuverdienstmöglichkeiten maßgeblich verbessern.

Der Umbau des Grundsicherungssystems von Hartz IV zum Bürgergeld soll bis Ende 2022 erfolgen. Eine Entbürokratisierung soll durch ein unkompliziertes und digitales Antragsverfahren ermöglicht werden. Sanktionen, wie bspw. die Nichtteilnahme oder Abbruch an einer Weiterbildung, sollen weiterhin möglich sein.

Fokus auf Stärken und Fähigkeiten

Ein Kompetenzfeststellungsverfahren jedes Einzelnen soll beispielsweise helfen, die individuellen Stärken sowie Fähigkeiten inkl. der Entwicklungsbedürfnisse herauszufinden um den nachhaltigen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

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Im Rahmen eines Aktivierungs – und Vermittlungsgutscheines stellen wir mit Dir gemeinsam fest, wo deine persönliche Reise hingeht.

 

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26. Februar 2022

Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Ein Schritt zur Entbürokratisierung?

Wörtlich heißt es im Sondierungspapier der  SPD, Grüne und FDP:

„Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“

Vorab sei gesagt, es handelt sich nicht um eine Art bedingungsloses Grundeinkommen. Der Bezug von Bürgergeld soll in den ersten zwei Jahren ohne Anrechnung des Vermögens oder Überprüfung der Wohnverhältnisse möglich sein. Nach diesen zwei Jahren soll das sogenannte „Schonvermögen“, also das Eigentum bspw. für Eigenheim, das für die Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt wird, angehoben werden.

Des Weiteren soll das Bürgergeld auch die Zuverdienstmöglichkeiten maßgeblich verbessern.

Der Umbau des Grundsicherungssystems von Hartz IV zum Bürgergeld soll bis Ende 2022 erfolgen. Eine Entbürokratisierung soll durch ein unkompliziertes und digitales Antragsverfahren ermöglicht werden. Sanktionen, wie bspw. die Nichtteilnahme oder Abbruch an einer Weiterbildung, sollen weiterhin möglich sein.

Fokus auf Stärken und Fähigkeiten

Ein Kompetenzfeststellungsverfahren jedes Einzelnen soll beispielsweise helfen, die individuellen Stärken sowie Fähigkeiten inkl. der Entwicklungsbedürfnisse herauszufinden um den nachhaltigen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

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