
Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Ein Schritt zur Entbürokratisierung?
Aus Hartz IV wird Bürgergeld
Was ändert sich jetzt?

Ab dem 1. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld eingeführt und löst damit das Hartz-IV-System ab.
Mit dem Bürgergeld werden neue und bessere Möglichkeiten geschaffen, zusätzliches Geld zu verdienen, Sanktionen werden abgemildert und Weiterbildung & Qualifizierung stärker gefördert. Außerdem wird Vermögen in den ersten 2 Jahren stärker geschützt.
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für bedürftige und arbeitssuchende Menschen. Es ist also KEIN bedingungsloses Grundeinkommen, sondern eine staatliche Sozial-Hilfe, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist – Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Bedürftigkeit.
Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten. Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen und soll unkompliziert und digital zugänglich sein.
Leistungsempfängern sollen sich so einfacher darum kümmern können, möglichst schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden.
Aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation, wurde der Mechanismus zur Erhöhung des Regelsatzes nun verändert und soll künftig zeitnaher und wirksamer angepasst werden.
- Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
- Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit) ist ein höheres Schonvermögen (als Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt) als bisher vorgesehen. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt.
- Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch professionelles Coaching unterstützt werden.
- Für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.
Eine große Änderung gibt es im Vermögensschutz.
In den ersten Zwei Bezugsjahren des Bürgergeldes wird künftig das Vermögen der Leistungsempfänger besser geschützt.
Dadurch soll verhindert werden, dass Menschen die durch Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, nicht ihre Wohnung aufgeben oder auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen.
Leistungsempfänger dürfen also in ihrer Wohnung bleiben und Vermögen bis zu 60.000€ wird nicht angerechnet.
In den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen. Die Wohnungskosten (Kosten der Unterkunft) werden also in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind.
Wie hoch soll das neue Bürgergeld ausfallen?
- Der Regelsatz der Grundsicherung soll von 449 auf 502 Euro für Alleinstehende steigen.
- Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro.
- Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro,
- Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro,
- Unter-6-Jährige 318 Euro.
- Wohn- und Heizkosten werden übernommen.
Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?
- „Erwerbsfähige“ Personen ab 15 Jahren
- Hilfebedürftige unter 15 und über 65 Jahren
- Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken können
- Personen, deren Leistung nach ALG I auslaufen
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird einen Anspruch auf Bürgergeld haben – Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
Zuverdienst
Wer oberhalb 520€ bis zu 1.000€ dazuverdient, soll künftig 30% der Einkünfte behalten können. Schüler, Studierende und Auszubildende können bis zu 520€ dazuverdienen.
- Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) wird daher abgeschafft.
- Für Weiterbildungen werden ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden.
Sanktionen
Das Prinzip des Förderns und Forderns gilt weiterhin.
- Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der sogenannten Vertrauenszeit, können deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert werden, wenn z.B. keine Bewerbungen geschrieben werden oder nicht zu Schulungen erscheint (Pflichtverletzungen).
Wer überhaupt nicht kooperativ ist, Termine nicht wahrnimmt und sich nicht an Auflagen vom Jobcenter hält, muss nach wie vor mit Sanktionen rechnen.
Rente
Rentner haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld.
Laut Angaben des Arbeitsministeriums haben Personen die im gesetzlichen Rentenalter sind oder die voraussichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig sind, keinen Anspruch. Für sie wird es ein Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen geben.
Fokus auf Stärken und Fähigkeiten
Ein Kompetenzfeststellungsverfahren jedes Einzelnen soll beispielsweise helfen, die individuellen Stärken sowie Fähigkeiten inkl. der Entwicklungsbedürfnisse herauszufinden um den nachhaltigen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
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Anreize zur Weiterbildung und Qualifizierung
Der Plan gegen Fachkräftemangel
Weiterbildungen, Zusatz-Qualifizierungen sowie Ausbildungen sollen stärker gefördert werden. Dem gegenüber sollen auch Anreize zur Teilnahme geschaffen werden.
- Es wird derzeit über eine befristete Bonuszahlungen debattiert. Hierfür sollen SGB II- und III-Leistungsberechtigte bei beruflicher Qualifizierung künftig pro Monat ein zusätzliches Weiterbildungsbonus von 150 Euro erhalten.
- Zudem soll ermöglicht werden, einen Anspruch auf ALG 2 für mindestens drei Monate zu erhalten, falls keine Arbeitsaufnahme nach Weiterbildung erfolgt.
Mittlerweile werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht.
Wer sich für eine Ausbildung oder Umschulung entscheidet, soll intensiver unterstützt werden.
Für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt.
Und wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, wird ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt.
Durch die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes wird die Förderung “Teilhabe am Arbeitsmarkt” den Jobcentern nun dauerhaft zur Verfügung stehen. Sie ermöglicht besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
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Aus Hartz IV wird Bürgergeld
Was ändert sich jetzt?

Ab dem 1. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld eingeführt und löst damit das Hartz-IV-System ab.
Mit dem Bürgergeld werden neue und bessere Möglichkeiten geschaffen, zusätzliches Geld zu verdienen, Sanktionen werden abgemildert und Weiterbildung & Qualifizierung stärker gefördert. Außerdem wird Vermögen in den ersten 2 Jahren stärker geschützt.
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für bedürftige und arbeitssuchende Menschen. Es ist also KEIN bedingungsloses Grundeinkommen, sondern eine staatliche Sozial-Hilfe, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist – Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Bedürftigkeit.
Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten. Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen und soll unkompliziert und digital zugänglich sein.
Leistungsempfängern sollen sich so einfacher darum kümmern können, möglichst schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden.
Aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation, wurde der Mechanismus zur Erhöhung des Regelsatzes nun verändert und soll künftig zeitnaher und wirksamer angepasst werden.
- Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
- Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit) ist ein höheres Schonvermögen (als Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt) als bisher vorgesehen. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt.
- Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch professionelles Coaching unterstützt werden.
- Für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.
Eine große Änderung gibt es im Vermögensschutz.
In den ersten Zwei Bezugsjahren des Bürgergeldes wird künftig das Vermögen der Leistungsempfänger besser geschützt.
Dadurch soll verhindert werden, dass Menschen die durch Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, nicht ihre Wohnung aufgeben oder auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen.
Leistungsempfänger dürfen also in ihrer Wohnung bleiben und Vermögen bis zu 60.000€ wird nicht angerechnet.
In den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen. Die Wohnungskosten (Kosten der Unterkunft) werden also in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind.
Wie hoch soll das neue Bürgergeld ausfallen?
- Der Regelsatz der Grundsicherung soll von 449 auf 502 Euro für Alleinstehende steigen.
- Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro.
- Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro,
- Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro,
- Unter-6-Jährige 318 Euro.
- Wohn- und Heizkosten werden übernommen.
Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?
- Der Regelsatz der Grundsicherung soll von 449 auf 502 Euro für Alleinstehende steigen.
- Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro.
- Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro,
- Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro,
- Unter-6-Jährige 318 Euro.
- Wohn- und Heizkosten werden übernommen.
Zuverdienst
Wer oberhalb 520€ bis zu 1.000€ dazuverdient, soll künftig 30% der Einkünfte behalten können. Schüler, Studierende und Auszubildende können bis zu 520€ dazuverdienen.
- Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) wird daher abgeschafft.
- Für Weiterbildungen werden ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden.
Sanktionen
Das Prinzip des Förderns und Forderns gilt weiterhin.
- Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der sogenannten Vertrauenszeit, können deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert werden, wenn z.B. keine Bewerbungen geschrieben werden oder nicht zu Schulungen erscheint (Pflichtverletzungen).
Wer überhaupt nicht kooperativ ist, Termine nicht wahrnimmt und sich nicht an Auflagen vom Jobcenter hält, muss nach wie vor mit Sanktionen rechnen.
Rente
Rentner haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld.
Laut Angaben des Arbeitsministeriums haben Personen die im gesetzlichen Rentenalter sind oder die voraussichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig sind, keinen Anspruch. Für sie wird es ein Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen geben.
Fokus auf Stärken und Fähigkeiten
Ein Kompetenzfeststellungsverfahren jedes Einzelnen soll beispielsweise helfen, die individuellen Stärken sowie Fähigkeiten inkl. der Entwicklungsbedürfnisse herauszufinden um den nachhaltigen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Im Rahmen eines Aktivierungs – und Vermittlungsgutscheines stellen wir mit Dir gemeinsam fest, wo deine persönliche Reise als Nächstes hingeht.
Anreize zur Weiterbildung und Qualifizierung
Der Plan gegen Fachkräftemangel
Weiterbildungen, Zusatz-Qualifizierungen sowie Ausbildungen sollen stärker gefördert werden. Dem gegenüber sollen auch Anreize zur Teilnahme geschaffen werden.
- Es wird derzeit über eine befristete Bonuszahlungen debattiert. Hierfür sollen SGB II- und III-Leistungsberechtigte bei beruflicher Qualifizierung künftig pro Monat ein zusätzliches Weiterbildungsbonus von 150 Euro erhalten.
- Zudem soll ermöglicht werden, einen Anspruch auf ALG 2 für mindestens drei Monate zu erhalten, falls keine Arbeitsaufnahme nach Weiterbildung erfolgt.