8. März 2022

Exi-Gründungs-Gutscheine Baden-Württemberg

100% Zuschuss von Beratungsleistungen für Existenzgründer in Baden-Württemberg

Warum gibt es den EXI-Gutschein für die Gründungsberatung in Baden-Württemberg?

Bei EXI-Gründungsgutscheinen handelt es sich um ein regionales Angebot des Landes Baden-Württemberg, das potenziellen Gründern teilweise kostenlos, als auch kostengünstige individuelle Beratungsleistungen während der Vorgründungsphase gewährt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau strebt ein landesweites und möglichst flächendeckendes Angebot an Vorgründungsberatungen in Baden-Württemberg an. Verschiedene Träger und Kooperationspartner sind für die komplette Abwicklung der (geförderten) Beratung zuständig. 

Ziel des Projektaufrufs ist zum einen die Bereitstellung einer branchen-, dienstleistungs- und technologiespezifischen, qualitativ hochwertigen Beratung von Gründungswilligen, auch Unternehmensnachfolger/innen, in der Phase der Evaluation von Geschäftsideen und der Entwicklung wettbewerbs- und bankfähiger Geschäftskonzepte.

Die Förderung der Gründungsberatung in Baden-Württemberg ist somit ein Instrument mit dem wir Dich als Gründer/-in unterstützen können erfolgreich in den Markt zu starten.

Um dir den Zugang zur Existenzgründungsberatung / Gründungscoaching zu erleichtern kannst du diese Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bzw. dein Coaching in Anspruch nehmen.  Gefördert wird die Gründungsberatung in Baden-Württemberg durch Beratungsgutscheine (EXI-Gutscheine) mit Mitteln aus den Europäischen Sozialfonds (ESF) und finanziert durch das Land Baden-Württemberg. Die Koordination erfolgt durch das Referat Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Bei Arbeitslosigkeit:
Falls du „arbeitslos“ sein solltest bzw. beim Jobcenter gemeldet bist, kommt für Dich ggf. auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit in Betracht. Dieses ist für Dich kostenfrei. Dieses klären wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch mit Dir.

Was genau wird gefördert?

Gefördert wird eine zweistufig aufgebaute Vorgründungsberatung:
– Kompaktberatung bis zu max. 8 Stunden 
– Intensivberatung bis zu 10 Tage mit einem Eigenanteil von 20 % der Beratungskosten (bspw. 1.600 EUR zzgl. USt)
in Baden-Württemberg.

Die Beratungen sollen dazu dienen,
– konzeptionelle und planerische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens zu geben,
– zu klären, ob und ggf. auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann (z.B. durch Evaluierung der Geschäftsidee oder der geplanten Betriebsübernahme,
– Unterstützung bei der Konkretisierung und Erstellung des Geschäftskonzepts) sowie
– die Existenzgründerinnen und -gründer bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens zu begleiten, bspw. durch Begleitung zu Bankgesprächen oder Verhandlungen mit Betriebsübergebern,
– Vorbereitung auf Präsentationen vor Risikokapitalgebern, Anbahnung von Mikrofinanzierungen,
– Informationen zu öffentlichen Förderhilfen sowie den Leistungen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und weiterer relevanter Branchen- oder Technologieverbände.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Diese Förderung gilt für
– Gewerbetreibende
– Freiberufler
mit (zukünftigen) Sitz/ Wohnsitz in Baden-Württemberg.

Zur Existenzgründung zählen die
– Neugründung
– die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
– Unternehmensübernahme
– tätige Beteiligung 
– Franchisenehmerschaften

Folgende Beispiele:
– Handel, Handwerk, Industrie,
– Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
– Handelsvertreter und ‑makler
– Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.

Der Antrag kann nur vor erfolgter Existenzgründung / Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes gestellt werden. Übrigens: Bei Gesellschaften, wie bspw. eine GmbH, gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum.

Falls du bereits ein Nebenerwerb (max.15 Std./Woche) angemeldet hast, steht der Förderung nichts im Wege. 
Solltest du  bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betreiben, sollte diese beendet werden. Wichtig bei der Neugründung ist, dass diese in einem anderen Dienstleistungs- bzw. Technologiefeld erfolgen soll.  

Anhaltspunkte hierfür können sein:
– Beendigung eines Arbeitsverhältnisses;
– Ende des Studiums / der Ausbildung / einer Familienpause;
– die bisherigen Jahresumsätze liegen nicht über 22.000 Euro (Kleinunternehmerprivileg gem. §19 Umsatzsteuergesetz)

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zur Gründungsberatung wird im Rahmen eines EXI-Gutscheines gewährt.

Exemplarisches Beispiel Gründer in Baden-Württemberg:
Ein Gründer/ StartUp in Mannheim möchte eine Gründungsberatung/ Gründungscoaching zur weiteren Ausarbeitung des Businessplans in Anspruch nehmen und benötigt daneben eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Beratungskosten betragen bspw. 8.800 EUR brutto (11 Tage á 800 EUR).
Der Gründer bekommt 7.200 EUR als maximalen Zuschuss im Rahmen des EXI-Gutscheins. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen für den Gründer demnach 1.904 EUR (1.600 EUR x 1,19 USt) brutto für das Gründercoaching.

Wie finde ich den passenden Berater?

Ein Gründungsberater sollte grundsätzlich bei den Kooperationspartnern gelistet sein und folgendes mitbringen:
Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen, Branchenkenntnisse, Steuerkenntnisse, Kontakte und mögliche Finanzierungen 
Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement, Vorgehen bspw. Vertrag mit Gründungsberater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Coachingfahrplan)
Fachwissen  – Beispiele: Gründung, Recht & Steuern, Datenschutz, Methodik, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, Förderungen

ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV und hat eine Vielzahl an Gründercoaches, welche bei verschiedenen Stellen gelistet sind.

Ich möchte die Förderung auf Beratung in Anspruch nehmen. Was ist hierbei zu beachten?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist. 
Die Förderung durch den EXI-Gutschein wird durch Kooperationspartner durchgeführt im Rahmen eines Projektauftrages.

Die Auswahl des oder der Gründerberater/-innen je nach Auswahl der fachliche Stärken, Branchenerfahrungen sowie Ihre methodischen und pädagogischen Kompetenzen erfolgt durch die Kooperationspartner jeweils im Einzelfall.
Die Zuständigkeit der der Kooperationspartner orientiert sich grundsätzlich an deinem geplanten Tätigkeitsbereich und dem Ort.

In der Regel erfolgt zunächst eine kostenfreie telefonische Erstberatung. Der Projektleiterin informiert Dich über das Angebot, prüft die Antragsvoraussetzungen und plant die weiteren Schritte. Im Anschluss wird Dir mittels des EXI-Gutscheins ein Angebot unterbreitet und Dir ein Gründungsberater vorgeschlagen.
Gerne unterstützen wir auch Dich als Gründungsberater. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.

Hast Du Fragen zu Deiner persönlichen Situation? Wir informieren Dich gerne!

8. März 2022

Exi-Gründungs-Gutscheine Baden-Württemberg

100% Zuschuss von Beratungsleistungen für Existenzgründer in Baden-Württemberg

Warum gibt es den EXI-Gutschein für die Gründungsberatung in Baden-Württemberg?

Bei EXI-Gründungsgutscheinen handelt es sich um ein regionales Angebot des Landes Baden-Württemberg, das potenziellen Gründern teilweise kostenlos, als auch kostengünstige individuelle Beratungsleistungen während der Vorgründungsphase gewährt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau strebt ein landesweites und möglichst flächendeckendes Angebot an Vorgründungsberatungen in Baden-Württemberg an. Verschiedene Träger und Kooperationspartner sind für die komplette Abwicklung der (geförderten) Beratung zuständig. 

Ziel des Projektaufrufs ist zum einen die Bereitstellung einer branchen-, dienstleistungs- und technologiespezifischen, qualitativ hochwertigen Beratung von Gründungswilligen, auch Unternehmensnachfolger/innen, in der Phase der Evaluation von Geschäftsideen und der Entwicklung wettbewerbs- und bankfähiger Geschäftskonzepte.

Die Förderung der Gründungsberatung in Baden-Württemberg ist somit ein Instrument mit dem wir Dich als Gründer/-in unterstützen können erfolgreich in den Markt zu starten.

Um dir den Zugang zur Existenzgründungsberatung / Gründungscoaching zu erleichtern kannst du diese Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bzw. dein Coaching in Anspruch nehmen.  Gefördert wird die Gründungsberatung in Baden-Württemberg durch Beratungsgutscheine (EXI-Gutscheine) mit Mitteln aus den Europäischen Sozialfonds (ESF) und finanziert durch das Land Baden-Württemberg. Die Koordination erfolgt durch das Referat Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Bei Arbeitslosigkeit:
Falls du „arbeitslos“ sein solltest bzw. beim Jobcenter gemeldet bist, kommt für Dich ggf. auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit in Betracht. Dieses ist für Dich kostenfrei. Dieses klären wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch mit Dir.

Was genau wird gefördert?

Gefördert wird eine zweistufig aufgebaute Vorgründungsberatung:
– Kompaktberatung bis zu max. 8 Stunden 
– Intensivberatung bis zu 10 Tage mit einem Eigenanteil von 20 % der Beratungskosten (bspw. 1.600 EUR zzgl. USt)
in Baden-Württemberg.

Die Beratungen sollen dazu dienen,
– konzeptionelle und planerische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens zu geben,
– zu klären, ob und ggf. auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann (z.B. durch Evaluierung der Geschäftsidee oder der geplanten Betriebsübernahme,
– Unterstützung bei der Konkretisierung und Erstellung des Geschäftskonzepts) sowie
– die Existenzgründerinnen und -gründer bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens zu begleiten, bspw. durch Begleitung zu Bankgesprächen oder Verhandlungen mit Betriebsübergebern,
– Vorbereitung auf Präsentationen vor Risikokapitalgebern, Anbahnung von Mikrofinanzierungen,
– Informationen zu öffentlichen Förderhilfen sowie den Leistungen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und weiterer relevanter Branchen- oder Technologieverbände.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Diese Förderung gilt für
– Gewerbetreibende
– Freiberufler
mit (zukünftigen) Sitz/ Wohnsitz in Baden-Württemberg.

Zur Existenzgründung zählen die
– Neugründung
– die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
– Unternehmensübernahme
– tätige Beteiligung 
– Franchisenehmerschaften

Folgende Beispiele:
– Handel, Handwerk, Industrie,
– Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
– Handelsvertreter und ‑makler
– Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.

Der Antrag kann nur vor erfolgter Existenzgründung / Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes gestellt werden. Übrigens: Bei Gesellschaften, wie bspw. eine GmbH, gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum.

Falls du bereits ein Nebenerwerb (max.15 Std./Woche) angemeldet hast, steht der Förderung nichts im Wege. 
Solltest du  bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betreiben, sollte diese beendet werden. Wichtig bei der Neugründung ist, dass diese in einem anderen Dienstleistungs- bzw. Technologiefeld erfolgen soll.  

Anhaltspunkte hierfür können sein:
– Beendigung eines Arbeitsverhältnisses;
– Ende des Studiums / der Ausbildung / einer Familienpause;
– die bisherigen Jahresumsätze liegen nicht über 22.000 Euro (Kleinunternehmerprivileg gem. §19 Umsatzsteuergesetz)

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zur Gründungsberatung wird im Rahmen eines EXI-Gutscheines gewährt.

Exemplarisches Beispiel Gründer in Baden-Württemberg:
Ein Gründer/ StartUp in Mannheim möchte eine Gründungsberatung/ Gründungscoaching zur weiteren Ausarbeitung des Businessplans in Anspruch nehmen und benötigt daneben eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Beratungskosten betragen bspw. 8.800 EUR brutto (11 Tage á 800 EUR).
Der Gründer bekommt 7.200 EUR als maximalen Zuschuss im Rahmen des EXI-Gutscheins. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen für den Gründer demnach 1.904 EUR (1.600 EUR x 1,19 USt) brutto für das Gründercoaching.

Wie finde ich den passenden Berater?

Ein Gründungsberater sollte grundsätzlich bei den Kooperationspartnern gelistet sein und folgendes mitbringen:
Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen, Branchenkenntnisse, Steuerkenntnisse, Kontakte und mögliche Finanzierungen 
Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement, Vorgehen bspw. Vertrag mit Gründungsberater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Coachingfahrplan)
Fachwissen  – Beispiele: Gründung, Recht & Steuern, Datenschutz, Methodik, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, Förderungen

ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV und hat eine Vielzahl an Gründercoaches, welche bei verschiedenen Stellen gelistet sind.

Ich möchte die Förderung auf Beratung in Anspruch nehmen. Was ist hierbei zu beachten?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist. 
Die Förderung durch den EXI-Gutschein wird durch Kooperationspartner durchgeführt im Rahmen eines Projektauftrages.

Die Auswahl des oder der Gründerberater/-innen je nach Auswahl der fachliche Stärken, Branchenerfahrungen sowie Ihre methodischen und pädagogischen Kompetenzen erfolgt durch die Kooperationspartner jeweils im Einzelfall.
Die Zuständigkeit der der Kooperationspartner orientiert sich grundsätzlich an deinem geplanten Tätigkeitsbereich und dem Ort.

In der Regel erfolgt zunächst eine kostenfreie telefonische Erstberatung. Der Projektleiterin informiert Dich über das Angebot, prüft die Antragsvoraussetzungen und plant die weiteren Schritte. Im Anschluss wird Dir mittels des EXI-Gutscheins ein Angebot unterbreitet und Dir ein Gründungsberater vorgeschlagen.
Gerne unterstützen wir auch Dich als Gründungsberater. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.