11. Mai 2022

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert!

Seit März 2020 ist als Reaktion der Corona-Pandemie der Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung einfacher. Das Bundeskabinett verlängert die Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2022.

Was bedeutet vereinfachter Zugang zur Grundsicherung?

Die Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden „ausgesetzt“. Du hast gegebenfalls durch diese „Aussetzung der Prüfung“, Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz IV genannt). Des Weiteren sind gewisse Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen von BAföG-Geförderten vorübergehend freigestellt.

Sind dir, als Freiberufler/in, Solo-Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in durch die Corona-Krise eine Vielzahl von Kunden und Aufträgen weggebrochen?

Du machst dir Sorgen um deine wirtschaftliche Existenz, weil du zurzeit nicht genug verdienst und brauchst für dich oder deiner Familie eine „private“ Überbrückungshilfe?

Wenn du bereits jetzt eine dieser Fragen mit „ja“ beantworten kannst, dann empfehlen wir dir von Orangewerk, die Grundsicherung für Selbständige zu beantragen.

Um deinen Lebensunterhalt für Lebensmittel, Miete, Darlehen für das Haus, Nebenkosten etc. zu decken gibt es die Grundsicherung für Arbeitssuchende, unabhängig ob du Angestellter in Kurzarbeit oder Selbständiger bist. Diese Sozialleistung, das sog. Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) seitens des Jobcenter kannst du problemlos online beantragen.

Hast du mit deinem Vermögen einen Anspruch auf die Sozialleistung „Arbeitslosengeld II“?

Die Voraussetzungen zur Grundsicherung prüft das Jobcenter – zunächst vereinfacht vorläufig, indem Du ankreuzt, dass du kein erhebliches verwertbares Vermögen besitzt. Angenommen, du als Selbständiger, hast eine Wertpapieranlagen von insgesamt 60.000 EUR und dein Kind hat ein Tagesgeldkonto von insgesamt 30.000 EUR, dann gilt dieses als nicht erhebliches Vermögen, da du unter den genannten Grenzen liegst. Was hier nicht zu deinem Vermögen zählt, ist beispielsweise dein selbstgenutztes Haus, Kapitallebensversicherungen, die Riesterrente und noch weiteres Vermögen, welches du dir im Laufe der Jahre als Altersvorsorge während deiner Selbständigkeit (i.d.R. 8.000 EUR für jedes angefangene Jahr der Selbständigkeit) erspart hast. Betriebsvermögen, welches nachweislich für deine Tätigkeit unentbehrlich ist, wird nicht nach § 7 (1) ALG I-V als Vermögen berücksichtigt.

Natürlich hängen der Erhalt und die Höhe deiner Leistung mit deinen persönlichen Lebensumständen zusammen. Falls du beispielsweise Kinder hast, dann werden diese als sog. Bedarfsgemeinschaft mitgezählt, wodurch du natürlich eine höhere Unterstützung seitens des Jobcenters erhältst.

Wieviel Geld bekomme ich, wenn ich diese Leistungen beim Jobcenter beantrage?

Vorab deine Ausgaben für dein Büro, die Leasingraten für dein PKW oder für die betriebsnotwendige Maschine werden von dieser Leistung nicht gedeckt – zumindest nicht direkt.

Indirekt verhält sich die Situation allerdings so, dass du mit deinem Antrag das Formular Einkommen für Selbständige, die sog. EKS, abgeben musst. Hier werden deine Einnahmen und Ausgaben für die Selbständigkeit für einen Zeitraum von insgesamt 6 Monaten aufgeführt. Solltest du bspw. Einnahmen von 6.000 EUR für 6 Monate nach Antragsstellung von deinen Kunden erhalten und stehen dir Betriebsausgaben bspw. in Höhe von 5.400 EUR für Büromiete, Telefonkosten, Reisekosten etc. gegenüber, werden diese, bspw. bei einem geringfügigen Gewinn von 600 EUR durch den Freibetrag für Selbständige, nicht auf deine Leistungen „Grundsicherung“ angerechnet. Die Leistung soll grundsätzlich zur Sicherung deines „privaten“ Lebensunterhalt dienen.

 

Beispielrechnung →

 

Das Berechnungsbeispiel auf der Abbildung zeigt, dass du seitens des Jobcenters ALG-II-Leistungen in Höhe von bspw. 958,52 EUR erhältst. Zudem bekommst du direkt das Kindergeld und ggf. den Unterhaltsvorschuss auf dein Konto überwiesen. Anrechnungsfrei bleiben in dieser fiktiv geschilderten Konstellation 1.000 EUR deiner Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit bzw. aus deinem Gewerbebetrieb. Zum „Leben“ verbleiben dir demnach 1.387,52 EUR um deine Existenz zu sichern.

Auf Antrag kannst du zudem einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung / Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 367,97 EUR stellen.

Du hast hohe Kosten für dein selbstgenutztes Haus bzw. für deine Miete ?

Das Gute vorab, wenn du bis zum 31.12.2022 deinen Antrag das erste Mal stellst, erhältst du die tatsächliche Miete inkl. Nebenkosten bzw. Kosten für die Unterkunft und Heizung in voller Höhe. Danach erfolgt erst die Deckelung auf die festgelegten Pauschalen, welche je nachdem wo du wohnst unterschiedlich hoch ausfallen können.

Das Eigentum wird i.d.R. als Schonvermögen seitens des Jobcenters betrachtet, so dass du in diesem Falle es nicht gleich verkaufen musst, soweit dieses angemessen ist.

Hast Du Fragen? Wir informieren Dich gerne!

11. Mai 2022

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert!

Seit März 2020 ist als Reaktion der Corona-Pandemie der Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung einfacher. Das Bundeskabinett verlängert die Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2022.

Was bedeutet vereinfachter Zugang zur Grundsicherung?

Die Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden „ausgesetzt“. Du hast gegebenfalls durch diese „Aussetzung der Prüfung“, Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz IV genannt). Des Weiteren sind gewisse Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen von BAföG-Geförderten vorübergehend freigestellt.

Sind dir, als Freiberufler/in, Solo-Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in durch die Corona-Krise eine Vielzahl von Kunden und Aufträgen weggebrochen?

Du machst dir Sorgen um deine wirtschaftliche Existenz, weil du zurzeit nicht genug verdienst und brauchst für dich oder deiner Familie eine „private“ Überbrückungshilfe?

Wenn du bereits jetzt eine dieser Fragen mit „ja“ beantworten kannst, dann empfehlen wir dir von Orangewerk, die Grundsicherung für Selbständige zu beantragen.

Um deinen Lebensunterhalt für Lebensmittel, Miete, Darlehen für das Haus, Nebenkosten etc. zu decken gibt es die Grundsicherung für Arbeitssuchende, unabhängig ob du Angestellter in Kurzarbeit oder Selbständiger bist. Diese Sozialleistung, das sog. Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) seitens des Jobcenter kannst du problemlos online beantragen.

Hast du mit deinem Vermögen einen Anspruch auf die Sozialleistung „Arbeitslosengeld II“?

Die Voraussetzungen zur Grundsicherung prüft das Jobcenter – zunächst vereinfacht vorläufig, indem Du ankreuzt, dass du kein erhebliches verwertbares Vermögen besitzt. Angenommen, du als Selbständiger, hast eine Wertpapieranlagen von insgesamt 60.000 EUR und dein Kind hat ein Tagesgeldkonto von insgesamt 30.000 EUR, dann gilt dieses als nicht erhebliches Vermögen, da du unter den genannten Grenzen liegst. Was hier nicht zu deinem Vermögen zählt, ist beispielsweise dein selbstgenutztes Haus, Kapitallebensversicherungen, die Riesterrente und noch weiteres Vermögen, welches du dir im Laufe der Jahre als Altersvorsorge während deiner Selbständigkeit (i.d.R. 8.000 EUR für jedes angefangene Jahr der Selbständigkeit) erspart hast. Betriebsvermögen, welches nachweislich für deine Tätigkeit unentbehrlich ist, wird nicht nach § 7 (1) ALG I-V als Vermögen berücksichtigt.

Natürlich hängen der Erhalt und die Höhe deiner Leistung mit deinen persönlichen Lebensumständen zusammen. Falls du beispielsweise Kinder hast, dann werden diese als sog. Bedarfsgemeinschaft mitgezählt, wodurch du natürlich eine höhere Unterstützung seitens des Jobcenters erhältst.

Wieviel Geld bekomme ich, wenn ich diese Leistungen beim Jobcenter beantrage?

Vorab deine Ausgaben für dein Büro, die Leasingraten für dein PKW oder für die betriebsnotwendige Maschine werden von dieser Leistung nicht gedeckt – zumindest nicht direkt.

Indirekt verhält sich die Situation allerdings so, dass du mit deinem Antrag das Formular Einkommen für Selbständige, die sog. EKS, abgeben musst. Hier werden deine Einnahmen und Ausgaben für die Selbständigkeit für einen Zeitraum von insgesamt 6 Monaten aufgeführt. Solltest du bspw. Einnahmen von 6.000 EUR für 6 Monate nach Antragsstellung von deinen Kunden erhalten und stehen dir Betriebsausgaben bspw. in Höhe von 5.400 EUR für Büromiete, Telefonkosten, Reisekosten etc. gegenüber, werden diese, bspw. bei einem geringfügigen Gewinn von 600 EUR durch den Freibetrag für Selbständige, nicht auf deine Leistungen „Grundsicherung“ angerechnet. Die Leistung soll grundsätzlich zur Sicherung deines „privaten“ Lebensunterhalt dienen.

 

Beispielrechnung →

 

Das Berechnungsbeispiel auf der Abbildung zeigt, dass du seitens des Jobcenters ALG-II-Leistungen in Höhe von bspw. 958,52 EUR erhältst. Zudem bekommst du direkt das Kindergeld und ggf. den Unterhaltsvorschuss auf dein Konto überwiesen. Anrechnungsfrei bleiben in dieser fiktiv geschilderten Konstellation 1.000 EUR deiner Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit bzw. aus deinem Gewerbebetrieb. Zum „Leben“ verbleiben dir demnach 1.387,52 EUR um deine Existenz zu sichern.

Auf Antrag kannst du zudem einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung / Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 367,97 EUR stellen.

Du hast hohe Kosten für dein selbstgenutztes Haus bzw. für deine Miete ?

Das Gute vorab, wenn du bis zum 31.12.2022 deinen Antrag das erste Mal stellst, erhältst du die tatsächliche Miete inkl. Nebenkosten bzw. Kosten für die Unterkunft und Heizung in voller Höhe. Danach erfolgt erst die Deckelung auf die festgelegten Pauschalen, welche je nachdem wo du wohnst unterschiedlich hoch ausfallen können.

Das Eigentum wird i.d.R. als Schonvermögen seitens des Jobcenters betrachtet, so dass du in diesem Falle es nicht gleich verkaufen musst, soweit dieses angemessen ist.