go-digital
Bis zu 16500 EUR Zuschuss von Beratungs- und Umsetzungsleistungen für Start Ups mit einem signifikanten Geschäftsbetrieb und Unternehmer.
Warum gibt es das Förderprogramm “go-digital”?
Der deutsche Mittelstand hat beim Einsatz digitalisierter Geschäftsprozesse noch immer erheblichen Nachholbedarf.
Du, als Unternehmen, stehst zunehmend vor den Herausforderungen der digital vernetzten Wirtschaft?
Insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerkbetriebe verfügen – im Gegensatz zu den größeren Unternehmen – nur über geringere finanzielle, organisatorische und personelle Ressourcen um den technologischen Wandel zu begegnen.
Beispielsweise ergibt sich Nachholbedarf bei Folgenden:
– Onlinemarketing
– Bedarf an vertrauenswürdiger IKT-Infrastruktur
– Website oder Onlineshops – neue Kunden über eigene Internetpräsenz gewinnen
– Geschäftsabläufe ressourcenschonend im Rahmen der Digitalisierung zu optimieren – Customer – Journey: Service und kundengerechte Abläufe gestalten
– Verwaltungsaufwand durch moderne ERP-Software verringern
– Bestellmanagement einführen oder Versand-, Retouren- oder Zahlungsmanagement vereinfachen
– Kunden gewinnen und halten durch ein Customer Relationship Management (CRM)-System
Du willst deine Erfolgsaussichten steigern und nachhaltig deine Existenz sichern?
Das Förderprogramm „go-digital“ ist ein Förderinstrument mit dem wir Dich als GründerIn, sowie Unternehmer unterstützen können wettbewerbsfähig zu bleiben.
Um dir den Zugang zur Go-Digital Förderung zu erleichtern kannst du Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bei uns in Anspruch nehmen, da wir ein autorisiertes Beratungsunternehmen sind. Gewährt wird die Förderung nach Maßgabe der Richtlinien aus den Mitteln des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. stellt dieses eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar.
Wie deine Digitalisierung vorangetrieben werden kann, klären wir gerne mit Dir in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen und Umsetzungsleistung für
– „Digitalisierungsstrategien“
– „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
– „Digitale Markterschließung“
– „Datenkompetenz“
– „IT-Sicherheit“
Hinweise zum Modul „IT-Sicherheit“:
Sollte ein Hauptmodul gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit durchzuführen. Hierfür beziehen wir automatisch ein sachverständiger Dritter im Bereich der IT-Sicherheit mit ein.
Hast du bereits das Förderprogramms „go-digital“ genutzt?
Kein Problem, du kannst ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen.
Was wird im Rahmen dieser Richtlinie NICHT gefördert?
Ausgeschlossen von der Förderung sind Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die bspw.
– Standard-Websiten
– Unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware
– Beratungen, die der Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes beim KMU dienen.
– Technische sowie organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit.
– Das Vorhaben darf auch nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von (Software-)Produkten, Auftragsentwicklungen oder IT-Dienstleistungen ohne zugehörige Beratung, bzw. Wartungsverträge, Bereitstellung von Hosts, Clouds o. a. Abhängigkeitsleistungen des autorisierten Beratungsunternehmens an das begünstigte KMU stehen.
– Alle bereits durch andere Beihilfen der EU, des Bundes oder eines Landes als Einzelmaßnahme oder innerhalb komplexer Vorhaben geförderte oder zugesagte Leistungen in den Bereichen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und inhaltlich verwandten Bereichen sowie Ausgaben für die Markteinführung.
Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Wir helfen Dir durch den Förderdschungel. Falls eine Förderung im Rahmen von Go-Digital für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!
Wer kann diese Förderung erhalten?
Diese Förderung gilt für gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
– weniger als 100 Mitarbeiter,
– höchstens 20 Millionen Euro Jahresumsatz/ Jahresbilanzsumme im Vorjahr und
– eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
mit Sitz/ Wohnsitz in Deutschland.
Folgende Beispiel:
– Start-Ups mit bereits ein signifikanten Geschäftsbetrieb und positiv prognostizierten bzw. ausreichend Umsätzen,
– Handel, Handwerk, Industrie,
– Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
– Handelsvertreter und ‑makler
– Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.
– Ausgeschlossen sind Freiberufler nach § 18 EStG.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss zur Go-Digital Förderung beträgt 50 % des zuwendungsfähigen Tageshonorars, maximal 1.100 Euro mit maximal 30 Tagewerke.
Beispiel Unternehmer in München:
Ein Unternehmer in München möchte das Modul „Markterschließungskonzept“ in Anspruch nehmen. Die Beratungskosten betragen 11.000 EUR netto und Umsatzsteuer in Höhe von 2.090 EUR. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Der Unternehmer bekommt 5.500 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 7.590 EUR (inkl. der USt i.H.v, 2.090 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (2.090 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Beispiel StartUp in Berlin:
Ein Gründer/ StartUp in Berlin hat bereits in der Anlaufphase signifikante Umsätze und möchte nun die Geschäftsprozesse optimieren mit zwei Modulen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. Die Beratungskosten betragen 22.000 EUR netto. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Der Gründer bekommt 11.000 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 15.180 EUR (inkl. der Umsatzsteuer i.H.v. 4.180 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (4.180 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Wie finde ich den passenden Berater?
Die Beraterlandkarte von go-digital zeigt deutschlandweit alle autorisierten Unternehmen, welche zur Beantragung und Durchführung zugelassen sind.
Ein autorisiertes Unternehmer sollte folgendes mitbringen:
– Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen mit Kleinstunternehmen, Branchenkenntnisse, Kontakte und mögliche weiterführenden Finanzierungen
– Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement /Standards, Vorgehen bspw. Vertrag Berater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Beraterfahrplan)
– Fachwissen je nach Schwerpunkt – Beispiele: Expertise in den Bereichen Methodik, Prozessmanagement, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, ERP-Systeme Förderungen
ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV, für die Unternehmensberatung im Rahmen der Bafa zugelassen, als auch ein autorisiertes Beratungsunternehmen für Go-Digital.
Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was wir bei der gemeinsamen Antragsstellung alles zu beachten haben.
Wir, als autorisiertes Beratungsunternehmen , stellen für Dich den Förderantrag im Förderprogramm go-digital.
Die zuständige Stelle prüft nach Abgabe die Fördervoraussetzungen.
Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung des Zuwendungsbescheides) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden.
Grundlage der Beratung ist der Beratervertrag inkl. der festgelegten Inhalte innerhalb des bewilligten Zeitraums (i.d.R. max. 6 Monate).
Nach der Beratung reichen wir die Dokumentation der Leistungserbringung (Verwendungsnachweis) innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Projekts auf einem von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Formblatt ein.
Wann ist der beste Zeitpunkt zur Antragsstellung?
Die höchsten Erfolgsaussichten bei der Antragsstellung hat man i.d.R. immer zu Beginn des Monats. Vor welcher Herausforderung stehst du?
Gerne unterstützen wir auch Dich. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.
Hast Du Fragen zu Deiner persönlichen Situation? Wir informieren Dich gerne!
go-digital
Bis zu 16500 EUR Zuschuss von Beratungs- und Umsetzungsleistungen für Start Ups mit einem signifikanten Geschäftsbetrieb und Unternehmer.
Warum gibt es das Förderprogramm “go-digital”?
Der deutsche Mittelstand hat beim Einsatz digitalisierter Geschäftsprozesse noch immer erheblichen Nachholbedarf.
Du, als Unternehmen, stehst zunehmend vor den Herausforderungen der digital vernetzten Wirtschaft?
Insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerkbetriebe verfügen – im Gegensatz zu den größeren Unternehmen – nur über geringere finanzielle, organisatorische und personelle Ressourcen um den technologischen Wandel zu begegnen.
Beispielsweise ergibt sich Nachholbedarf bei Folgenden:
– Onlinemarketing
– Bedarf an vertrauenswürdiger IKT-Infrastruktur
– Website oder Onlineshops – neue Kunden über eigene Internetpräsenz gewinnen
– Geschäftsabläufe ressourcenschonend im Rahmen der Digitalisierung zu optimieren – Customer – Journey: Service und kundengerechte Abläufe gestalten
– Verwaltungsaufwand durch moderne ERP-Software verringern
– Bestellmanagement einführen oder Versand-, Retouren- oder Zahlungsmanagement vereinfachen
– Kunden gewinnen und halten durch ein Customer Relationship Management (CRM)-System
Du willst deine Erfolgsaussichten steigern und nachhaltig deine Existenz sichern?
Das Förderprogramm „go-digital“ ist ein Förderinstrument mit dem wir Dich als GründerIn, sowie Unternehmer unterstützen können wettbewerbsfähig zu bleiben.
Um dir den Zugang zur Go-Digital Förderung zu erleichtern kannst du Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bei uns in Anspruch nehmen, da wir ein autorisiertes Beratungsunternehmen sind. Gewährt wird die Förderung nach Maßgabe der Richtlinien aus den Mitteln des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. stellt dieses eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar.
Wie deine Digitalisierung vorangetrieben werden kann, klären wir gerne mit Dir in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen und Umsetzungsleistung für
– „Digitalisierungsstrategien“
– „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
– „Digitale Markterschließung“
– „Datenkompetenz“
– „IT-Sicherheit“
Hinweise zum Modul „IT-Sicherheit“:
Sollte ein Hauptmodul gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit durchzuführen. Hierfür beziehen wir automatisch ein sachverständiger Dritter im Bereich der IT-Sicherheit mit ein.
Hast du bereits das Förderprogramms „go-digital“ genutzt?
Kein Problem, du kannst ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen.
Was wird im Rahmen dieser Richtlinie NICHT gefördert?
Ausgeschlossen von der Förderung sind Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die bspw.
– Standard-Websiten
– Unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware
– Beratungen, die der Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes beim KMU dienen.
– Technische sowie organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit.
– Das Vorhaben darf auch nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von (Software-)Produkten, Auftragsentwicklungen oder IT-Dienstleistungen ohne zugehörige Beratung, bzw. Wartungsverträge, Bereitstellung von Hosts, Clouds o. a. Abhängigkeitsleistungen des autorisierten Beratungsunternehmens an das begünstigte KMU stehen.
– Alle bereits durch andere Beihilfen der EU, des Bundes oder eines Landes als Einzelmaßnahme oder innerhalb komplexer Vorhaben geförderte oder zugesagte Leistungen in den Bereichen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und inhaltlich verwandten Bereichen sowie Ausgaben für die Markteinführung.
Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Wir helfen Dir durch den Förderdschungel. Falls eine Förderung im Rahmen von Go-Digital für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!
Wer kann diese Förderung erhalten?
Diese Förderung gilt für gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
– weniger als 100 Mitarbeiter,
– höchstens 20 Millionen Euro Jahresumsatz/ Jahresbilanzsumme im Vorjahr und
– eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
mit Sitz/ Wohnsitz in Deutschland.
Folgende Beispiel:
– Start-Ups mit bereits ein signifikanten Geschäftsbetrieb und positiv prognostizierten bzw. ausreichend Umsätzen,
– Handel, Handwerk, Industrie,
– Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
– Handelsvertreter und ‑makler
– Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.
– Ausgeschlossen sind Freiberufler nach § 18 EStG.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss zur Go-Digital Förderung beträgt 50 % des zuwendungsfähigen Tageshonorars, maximal 1.100 Euro mit maximal 30 Tagewerke.
Beispiel Unternehmer in München:
Ein Unternehmer in München möchte das Modul „Markterschließungskonzept“ in Anspruch nehmen. Die Beratungskosten betragen 11.000 EUR netto und Umsatzsteuer in Höhe von 2.090 EUR. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Der Unternehmer bekommt 5.500 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 7.590 EUR (inkl. der USt i.H.v, 2.090 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (2.090 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Beispiel StartUp in Berlin:
Ein Gründer/ StartUp in Berlin hat bereits in der Anlaufphase signifikante Umsätze und möchte nun die Geschäftsprozesse optimieren mit zwei Modulen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. Die Beratungskosten betragen 22.000 EUR netto. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Der Gründer bekommt 11.000 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 15.180 EUR (inkl. der Umsatzsteuer i.H.v. 4.180 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (4.180 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Wie finde ich den passenden Berater?
Die Beraterlandkarte von go-digital zeigt deutschlandweit alle autorisierten Unternehmen, welche zur Beantragung und Durchführung zugelassen sind.
Ein autorisiertes Unternehmer sollte folgendes mitbringen:
– Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen mit Kleinstunternehmen, Branchenkenntnisse, Kontakte und mögliche weiterführenden Finanzierungen
– Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement /Standards, Vorgehen bspw. Vertrag Berater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Beraterfahrplan)
– Fachwissen je nach Schwerpunkt – Beispiele: Expertise in den Bereichen Methodik, Prozessmanagement, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, ERP-Systeme Förderungen
ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV, für die Unternehmensberatung im Rahmen der Bafa zugelassen, als auch ein autorisiertes Beratungsunternehmen für Go-Digital.
Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was wir bei der gemeinsamen Antragsstellung alles zu beachten haben.
Wir, als autorisiertes Beratungsunternehmen , stellen für Dich den Förderantrag im Förderprogramm go-digital.
Die zuständige Stelle prüft nach Abgabe die Fördervoraussetzungen.
Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung des Zuwendungsbescheides) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden.
Grundlage der Beratung ist der Beratervertrag inkl. der festgelegten Inhalte innerhalb des bewilligten Zeitraums (i.d.R. max. 6 Monate).
Nach der Beratung reichen wir die Dokumentation der Leistungserbringung (Verwendungsnachweis) innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Projekts auf einem von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Formblatt ein.
Wann ist der beste Zeitpunkt zur Antragsstellung?
Die höchsten Erfolgsaussichten bei der Antragsstellung hat man i.d.R. immer zu Beginn des Monats. Vor welcher Herausforderung stehst du?
Gerne unterstützen wir auch Dich. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.