11. Mai 2022

Investitionszuschuss-Jobcenter

Investitionszuschuss bis zu 5.000 Euro für die Existenzgründung für ALG2 -Empfänger

Du spielst mit den Gedanken Dich selbständig zu machen und bist Arbeitslosengeld-II-Empfänger?

Es gibt zwei Förderungen seitens der Jobcenter, welche Dir den Weg vereinfachen. Im Folgenden geben wir Dir eine kleine Übersicht über den Investitionszuschuss.

Investitionszuschuss (LES) – Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern 

Als Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Sinne der §§ 7 ff. SGB II oder Neuantragsteller, sozusagen Gründer im ALG2 Bezug, die eine tragfähige hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben, können als begleitende Hilfen Darlehen und/oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten.

Natürlich muss vorab geprüft werden, ob diese Mittel individuell notwendig (unverzichtbar) und angemessen für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der selbständigen Tätigkeit ist.

Vorab müssen alle zumutbaren Alternativen in Hinblick auf die Finanzierung der Sachgüter ausgeschöpft sein. Beispielsweise fordert das Sozialbürgerhaus in München einen expliziten Nachweis bspw. von der Bank hierüber, dass Dir keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist der Investitionszuschuss vom Jobcenter?   
  • Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 5000 EUR. Zusätzlich hast du die Möglichkeiten für Waren, Kaution für Gewerberäume einen Darlehen bis zu 5000 EUR zu beantragen.
Den Zuschuss musst du nicht zurückbezahlen. Als Zuschuss kann nur notwendige Sachgüter gefördert werden, bspw. Website , Handy, Computer etc.

WICHTIGER HINWEIS:
Die Regelungen zum Zuschuss sind in § 16c SGB 2 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) geregelt. Ein gesetzlichen Anspruch gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob der Zuschuss dir bewilligt wird.

Gegenstände, welche wieder verkauft werden können, wie Waren etc. können auf Antrag durch ein Darlehen gefördert werden. Die Darlehensvergabe hat zweckgebunden unter Nachweis der Mittelverwendung zu erfolgen. Die sachgerechte Mittelverwendung ist zeitnah unter Terminsetzung nachzuweisen.

Im Regelfall sollte mit der Tilgung des Darlehens erst nach Überwindung der Hilfebedürftigkeit begonnen werden oder nach einer angemessenen Konsolidierungsphase, um zu vermeiden, dass sich das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit erhöht und die vereinbarten Ratenrückzahlungen die Sicherung des Lebensunterhalts beeinträchtigen.

Wofür bekomme ich den Investitionszuschuss vom Jobcenter? Was bedeutet „Sachgüter“?  
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: PC / LapTop, zugehörige betriebliche Software für MS-Office, CRM, Fibu, Telefonanlage/ Handy, Drucker /Kopierer, Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch und zugehörige Dienstleistungen zur Inbetriebnahme,
  • Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen für die Erstellung von Homepages, Werbemitteln wie Flyer, Logo-Entwicklung aber auch Marketingmaßnahmen wie GoogleAds etc. , Schaufensterdekorationen etc.,
  • Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel,
Nur einmalige Aufwendungen können Dir im Rahmen des Zuschusses erstattet werden.
Laufende Betriebskosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sind von der Förderung ausgenommen (bspw. Löhne, weitere Personalkosten, Miete, laufende Kosten der Telekommunikation, allgemeine liquiditätssichernde Maßnahmen, Wartung von Produktionsanlagen, Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe zur Produktion). Wo du diese beim Jobcenter geltend machen kannst, erläutern wir Dir hier in diesem LINK zur EKS.

Wie beantrage ich den Zuschuss beim Jobcenter (LES)?  
Gemeinsam mit deinem zu 100 % geförderten Gründercoaching im Rahmen eines Aktivierungs-und Vermittlungsgutscheines (AVGS) erstellten Businessplans, musst du das von einer fachkundigen Stelle (Orangewerk) unterschriebene Formular “Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Geschäftsmodells gemäß § 16c Abs. 1 SGB II (Leistungen zur Eingliederung Selbständig)“ einreichen.

Im Rahmen des Businessplans ermitteln wir mit Dir gemeinsam den Kapitalbedarf. Es müssen i.d.R. drei neutrale Angebote zu den jeweiligen Anschaffungen mit dem Businessplan eingereicht werden.
Was genau dahinter steckt, verraten wir Dir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Nein, den Zuschuss zu deinen Sachmitteln / Sachgütern musst du nicht zurückzahlen. Allerdings ist es möglich, dass wenn du die erforderlichen Rechnungen für die beantragen Sachmittel wie bspw. einen LapTop nicht rechtzeitig erbringst, dass diese zurückgefordert werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass du erst nach Bewilligung des Zuschuss den Kauf in Auftrag geben kannst. Solltest du dieses vor deinem Antrag bzw. Bewilligung kaufen, kann dieser dir verwehrt werden.
Unvorhergesehen kommt oft. Nach Absprache mit deinem Leistungssachbearbeiter kannst du deinen bewilligten Zuschuss hinsichtlich der Anschaffungen noch ändern lassen.
Beispielsweise du hast die Zusage für einen Schreibtisch in Höhe von 500 EUR. Nun geht allerdings dein Laptop kaputt, welchen du dringend zum Arbeiten benötigst. Du hast nun die Möglichkeiten deinen Antrag auf Anfrage ändern zu lassen, so dass Dir der Laptop in Höhe von 500 EUR Dir als Zuschuss nachträglich bewilligt werden kann.

Hast Du Fragen zu Deiner persönlichen Situation? Wir informieren Dich gerne!

11. Mai 2022

Investitionszuschuss-Jobcenter

Investitionszuschuss bis zu 5.000 Euro für die Existenzgründung für ALG2 -Empfänger

Du spielst mit den Gedanken Dich selbständig zu machen und bist Arbeitslosengeld-II-Empfänger?

Es gibt zwei Förderungen seitens der Jobcenter, welche Dir den Weg vereinfachen.

  • Investitionszuschuss
  • Einstiegsgeld

Im Folgenden geben wir Dir eine kleine Übersicht über den Investitionszuschuss.

Investitionszuschuss (LES) – Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern 

Als Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Sinne der §§ 7 ff. SGB II oder Neuantragsteller, sozusagen Gründer im ALG2 Bezug, die eine tragfähige hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben, können als begleitende Hilfen Darlehen und/oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten.

Natürlich muss vorab geprüft werden, ob diese Mittel individuell notwendig (unverzichtbar) und angemessen für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der selbständigen Tätigkeit ist.

Vorab müssen alle zumutbaren Alternativen in Hinblick auf die Finanzierung der Sachgüter ausgeschöpft sein. Beispielsweise fordert das Sozialbürgerhaus in München einen expliziten Nachweis bspw. von der Bank hierüber, dass Dir keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist der Investitionszuschuss vom Jobcenter?    

  • Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 5000 EUR. Zusätzlich hast du die Möglichkeiten für Waren, Kaution für Gewerberäume einen Darlehen bis zu 5000 EUR zu beantragen.

Den Zuschuss musst du nicht zurückbezahlen. Als Zuschuss kann nur notwendige Sachgüter gefördert werden, bspw. Website , Handy, Computer etc. 

WICHTIGER HINWEIS: 

Die Regelungen zum Zuschuss sind in § 16c SGB 2 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) geregelt. Ein gesetzlichen Anspruch gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob der Zuschuss dir bewilligt wird.

Gegenstände, welche wieder verkauft werden können, wie Waren etc. können auf Antrag durch ein Darlehen gefördert werden. Die Darlehensvergabe hat zweckgebunden unter Nachweis der Mittelverwendung zu erfolgen. Die sachgerechte Mittelverwendung ist zeitnah unter Terminsetzung nachzuweisen.

Im Regelfall sollte mit der Tilgung des Darlehens erst nach Überwindung der Hilfebedürftigkeit begonnen werden oder nach einer angemessenen Konsolidierungsphase, um zu vermeiden, dass sich das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit erhöht und die vereinbarten Ratenrückzahlungen die Sicherung des Lebensunterhalts beeinträchtigen.

Wofür bekomme ich den Investitionszuschuss vom Jobcenter? Was bedeutet „Sachgüter“?  

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: PC / LapTop, zugehörige betriebliche Software für MS-Office, CRM, Fibu, Telefonanlage/ Handy, Drucker /Kopierer, Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch und zugehörige Dienstleistungen zur Inbetriebnahme,
  • Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen für die Erstellung von Homepages, Werbemitteln wie Flyer, Logo-Entwicklung aber auch Marketingmaßnahmen wie GoogleAds etc. , Schaufensterdekorationen etc.,
  • Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel,

Nur einmalige Aufwendungen können Dir im Rahmen des Zuschusses erstattet werden.

Laufende Betriebskosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sind von der Förderung ausgenommen (bspw. Löhne, weitere Personalkosten, Miete, laufende Kosten der Telekommunikation, allgemeine liquiditätssichernde Maßnahmen, Wartung von Produktionsanlagen, Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe zur Produktion). Wo du diese beim Jobcenter geltend machen kannst, erläutern wir Dir hier in diesem LINK zur EKS.

Wie beantrage ich den Zuschuss beim Jobcenter (LES)?  

Gemeinsam mit deinem zu 100 % geförderten Gründercoaching im Rahmen eines Aktivierungs-und Vermittlungsgutscheines (AVGS) erstellten Businessplans, musst du das von einer fachkundigen Stelle (Orangewerk) unterschriebene Formular “Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Geschäftsmodells gemäß § 16c Abs. 1 SGB II (Leistungen zur Eingliederung Selbständig)“ einreichen.

Im Rahmen des Businessplans ermitteln wir mit Dir gemeinsam den Kapitalbedarf. Es müssen i.d.R. drei neutrale Angebote zu den jeweiligen Anschaffungen mit dem Businessplan eingereicht werden.

Was genau dahinter steckt, verraten wir Dir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Nein, den Zuschuss zu deinen Sachmitteln / Sachgütern musst du nicht zurückzahlen. Allerdings ist es möglich, dass wenn du die erforderlichen Rechnungen für die beantragen Sachmittel wie bspw. einen LapTop nicht rechtzeitig erbringst, dass diese zurückgefordert werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass du erst nach Bewilligung des Zuschuss den Kauf in Auftrag geben kannst. Solltest du dieses vor deinem Antrag bzw. Bewilligung kaufen, kann dieser dir verwehrt werden.
Unvorhergesehen kommt oft. Nach Absprache mit deinem Leistungssachbearbeiter kannst du deinen bewilligten Zuschuss hinsichtlich der Anschaffungen noch ändern lassen.
Beispielsweise du hast die Zusage für einen Schreibtisch in Höhe von 500 EUR. Nun geht allerdings dein Laptop kaputt, welchen du dringend zum Arbeiten benötigst. Du hast nun die Möglichkeiten deinen Antrag auf Anfrage ändern zu lassen, so dass Dir der Laptop in Höhe von 500 EUR Dir als Zuschuss nachträglich bewilligt werden kann.