VERTRAG KÜNDIGEN

Bitte beachte, dass außerordentliche Kündigungen nur auf Basis unserer AGBs bei entsprechend nachgewiesenem unerwarteten Eintreten einer Arbeitslosigkeit, bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des Studierenden akzeptiert werden. Ein Studiengangwechsel, ein Umzug, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung. Sofern die Kriterien für eine außerordigung erfüllt sind, lade bitte einen entsprechenden Nachweis hoch.

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