Die neuen notariellen Online-Verfahren – Der Onlinenotar bei dir vor Ort
Du möchtest ein Unternehmen (z.B. GmbH) gründen, eine Geschäftsführung übernehmen oder die Geschäftsadresse deiner Gesellschaft ändern?
Zukünftig musst Du dafür nicht mehr ins Notarbüro, sondern kann dies auch unkompliziert online erledigen.
„Digitalisierung darf nicht zu Lasten von Sicherheit gehen. Daher ist eine zuverlässige Identifizierung auch in der Online-Welt unerlässlich“ – Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer hat dafür ein zentrales Portal entwickelt in der alle Notarinnen und Notare in Deutschland automatisch über ein geschütztes Netzwerk angebunden sind.
Nutzer können sich über eine Webanwendung oder über die kostenfreie App registrieren – Du benötigst dafür nur ein Laptop, Tablet, oder ein Smartphone und ein aktuelles digitales Ausweisdokument.
Welche notariellen Verfahren können online durchgeführt werden?
Notarielle Online-Beglaubigungen in Bezug auf Anmeldungen zum Handelsregister, zum Partnerschaftsregister sowie zum Genossenschaftsregister , Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) wenn die Einlagen auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt werden (Bargründung), können jetzt durch das Online-Verfahren mit Videobeurkundungen, schnell und bequem von zu Hause gegründet werden.
Komplexere Themen, die beispielsweise eine Satzungsänderung erfordern, sind derzeit noch nicht für das notarielle Online-Verfahren zugelassen.
Wie läuft das notarielle Online-Verfahren ab?
Das notarielle Online-Verfahren hat eine ähnliche Funktionsweise wie eine Beurkundung oder Beglaubigung in Präsenz – Nur findet der Termin eben Online via Video-Konferenz statt.
Deine sensiblen Daten werden sorgfältig geschützt und das höchste Maß an Integrität wird gewährleistet.
Um Identitätstäuschung und den Missbrauch zu verhindern und ein rechtssicheres Verfahren zu ermöglichen, musst Du dich Anfangs mit deiner eID ausweisen und ein amtliches Lichtbild an den Notar oder die Notarin senden, damit er dein Erscheinungsbild abgleichen kann.
Im Anschluss, wird die notarielle Urkunde verlesen.
Der vorgelesene Text wird Dir zum Mitlesen in einem Fenster der Videokonferenz bereitgestellt. Hier können offene Fragen geklärt und ggf. Änderungen vorgenommen werden.
Sobald alles geklärt ist, wird die Urkunde unterzeichnet.
(Die Funktion der Unterschrift erfüllt im Online-Verfahren eine qualifizierte elektronische Signatur. Hierbei wird in einem kryptographischen Verfahren ein Wert errechnet, der wie ein Fingerabdruck eindeutig Ihren eID-Daten und der signierten Urkunde zugeordnet werden kann. Sie können den technischen Signaturvorgang durch eine individuelle TAN auslösen, die an Ihr Mobiltelefon übermittelt wird.)
Natürlich unterzeichnet auch die Notarin oder der Notar mit ihrer bzw. seiner qualifizierten elektronischen Signatur.
Die elektronische Urkunde wird von der Notarin oder dem Notar dann elektronisch zur Einreichung an das Handelsregister versandt.
Du erhältst eine Push-Mitteilung in der Notar-App, die Dich informiert sobald die Eintragung erfolgt ist.
Welche Gebühren entstehen durch das Online-Verfahren?
Gesetzlich festgelegte Gebühren für die Beurkundung bzw. die Beglaubigung
+ 25 € Pauschale pro Beurkundungsverfahren
+ 8 € pro Beglaubigungsverfahren
Wie wähle ich eine Notarin oder einen Notar für ein Online-Verfahren aus?
Am Anfang des Online-Verfahren, musst du ein paar Daten zu deinem Anliegen eintriegen, anhand dessen dir automatisch eine Liste der zuständigen Notarinnen und Notare erstellt wird.
Nur „Örtlich zuständige Notarinnen und Notare“ dürfen ein notarielles Online-Verfahren durchführen. D.h. beispielsweise der Sitz der Gesellschaft oder der Sitz oder Wohnsitz eines Gesellschafters oder Geschäftsführers muss örtlich in deiner Nähe liegen.
Falls dein Notar/deine Notarin deines Vertrauens noch nicht zur Verfügung steht, kann sich dieser zu einem notariellen Online-Verfahren einladen lassen.
Du willst gründen und benötigst Hilfe oder möchtest es gerne online gemeinsam mit uns machen?
Dann buche dir direkt einen Termin zur kostenlosen Erstberatung und wir stehen dir unterstützend zur Seite!
Hast Du Fragen? Wir informieren Dich gerne!
Die neuen notariellen Online-Verfahren – Der Onlinenotar bei dir vor Ort
Du möchtest ein Unternehmen (z.B. GmbH) gründen, eine Geschäftsführung übernehmen oder die Geschäftsadresse deiner Gesellschaft ändern?
Zukünftig musst Du dafür nicht mehr ins Notarbüro, sondern kann dies auch unkompliziert online erledigen.
„Digitalisierung darf nicht zu Lasten von Sicherheit gehen. Daher ist eine zuverlässige Identifizierung auch in der Online-Welt unerlässlich“ – Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer hat dafür ein zentrales Portal entwickelt in der alle Notarinnen und Notare in Deutschland automatisch über ein geschütztes Netzwerk angebunden sind.
Nutzer können sich über eine Webanwendung oder über die kostenfreie App registrieren – Du benötigst dafür nur ein Laptop, Tablet, oder ein Smartphone und ein aktuelles digitales Ausweisdokument.
Welche notariellen Verfahren können online durchgeführt werden?
Notarielle Online-Beglaubigungen in Bezug auf Anmeldungen zum Handelsregister, zum Partnerschaftsregister sowie zum Genossenschaftsregister , Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) wenn die Einlagen auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt werden (Bargründung), können jetzt durch das Online-Verfahren mit Videobeurkundungen, schnell und bequem von zu Hause gegründet werden.
Komplexere Themen, die beispielsweise eine Satzungsänderung erfordern, sind derzeit noch nicht für das notarielle Online-Verfahren zugelassen.
Wie läuft das notarielle Online-Verfahren ab?
Das notarielle Online-Verfahren hat eine ähnliche Funktionsweise wie eine Beurkundung oder Beglaubigung in Präsenz – Nur findet der Termin eben Online via Video-Konferenz statt.
Deine sensiblen Daten werden sorgfältig geschützt und das höchste Maß an Integrität wird gewährleistet.
Um Identitätstäuschung und den Missbrauch zu verhindern und ein rechtssicheres Verfahren zu ermöglichen, musst Du dich Anfangs mit deiner eID ausweisen und ein amtliches Lichtbild an den Notar oder die Notarin senden, damit er dein Erscheinungsbild abgleichen kann.
Im Anschluss, wird die notarielle Urkunde verlesen.
Der vorgelesene Text wird Dir zum Mitlesen in einem Fenster der Videokonferenz bereitgestellt. Hier können offene Fragen geklärt und ggf. Änderungen vorgenommen werden.
Sobald alles geklärt ist, wird die Urkunde unterzeichnet.
(Die Funktion der Unterschrift erfüllt im Online-Verfahren eine qualifizierte elektronische Signatur. Hierbei wird in einem kryptographischen Verfahren ein Wert errechnet, der wie ein Fingerabdruck eindeutig Ihren eID-Daten und der signierten Urkunde zugeordnet werden kann. Sie können den technischen Signaturvorgang durch eine individuelle TAN auslösen, die an Ihr Mobiltelefon übermittelt wird.)
Natürlich unterzeichnet auch die Notarin oder der Notar mit ihrer bzw. seiner qualifizierten elektronischen Signatur.
Die elektronische Urkunde wird von der Notarin oder dem Notar dann elektronisch zur Einreichung an das Handelsregister versandt.
Du erhältst eine Push-Mitteilung in der Notar-App, die Dich informiert sobald die Eintragung erfolgt ist.
Welche Gebühren entstehen durch das Online-Verfahren?
Gesetzlich festgelegte Gebühren für die Beurkundung bzw. die Beglaubigung
+ 25 € Pauschale pro Beurkundungsverfahren
+ 8 € pro Beglaubigungsverfahren
Wie wähle ich eine Notarin oder einen Notar für ein Online-Verfahren aus?
Am Anfang des Online-Verfahren, musst du ein paar Daten zu deinem Anliegen eintriegen, anhand dessen dir automatisch eine Liste der zuständigen Notarinnen und Notare erstellt wird.
Nur „Örtlich zuständige Notarinnen und Notare“ dürfen ein notarielles Online-Verfahren durchführen. D.h. beispielsweise der Sitz der Gesellschaft oder der Sitz oder Wohnsitz eines Gesellschafters oder Geschäftsführers muss örtlich in deiner Nähe liegen.
Falls dein Notar/deine Notarin deines Vertrauens noch nicht zur Verfügung steht, kann sich dieser zu einem notariellen Online-Verfahren einladen lassen.