Begleitendes Coaching für hauptberuflich Selbständige
Die individuelle Maßnahme zur Beratung und Kenntnisvermittlung ist eine geprüfte und zertifizierte Maßnahme ausschließlich für Kunden des Jobcenters Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Die individuelle Maßnahme zur Beratung und Kenntnisvermittlung ist eine geprüfte und zertifizierte Maßnahme ausschließlich für Kunden des Jobcenters Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Dieses Angebot richtet sich an hauptberuflich Selbständige,
Du bist mit deiner beruflichen Situation unzufrieden und willst daran etwas ändern? Du hast noch keine Idee, Inspiration oder den Drive es endlich anzupacken?
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst Du ein 100% gefördertes Bewerbungscoaching über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Angepasst auf deine individuelle Situation, bieten wir dir zwei Durchführungsarten – digital oder an unseren Standorten in Rosenheim, München oder Traunstein. Ein individueller Einstieg ist jederzeit möglich!
60 Coachingeinheiten zur Erstellung deines Businessplans für die Agentur für Arbeit/Jobcenter und Tragfähigkeitsbescheinigung.
Die Inhalte und Schwerpunkte legst Du in deinem persönlichen Coachingfahrplan im Ersttermin mit deinem Coach fest. Du arbeitest in diesen 12 Wochen intensiv mit deinem Hauptcoach und ergänzend mit deinen Expertencoaches an deiner Gründung und eignest Dir dein spezifisches Businesswissen an.
Förderbar ist dieses zu 100% im Rahmen eines Aktivierungs- u. Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, als auch über weitere Förderungen wie bspw. Vorgründungscoaching IHK Bayern.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert.
Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben.
Bis zu 16.500 EUR Zuschuss!
Das Förderprogramm „go-digital“ ist ein Förderinstrument mit dem wir Dich als Gründer, sowie Unternehmer unterstützen können, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Um Dir den Zugang zur Go-Digital Förderung zu erleichtern, kannst du Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bei uns in Anspruch nehmen.
Gewährt wird die Förderung nach Maßgabe der Richtlinien aus den Mitteln des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. stellt dieses eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar.
Wie Deine Digitalisierung vorangetrieben werden kann, klären wir gerne mit Dir in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.
Im Fokus des eTALENT-Coaching steht die Vorbereitung auf die wachsenden Anforderungen in der digitalen Arbeitswelt, sowie Heranführung an den Arbeitsmarkt und Hilfestellung zur Umsetzung mithilfe der Erstellung einer digitalen Bewerbermappe, der Selbstvermarktung auf den Social-Media-Kanälen, aber auch das digitale Verhandlungstraining inkl. Vorbereitung auf moderne Assessment Center-Tools.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst Du ein 100% gefördertes Bewerbungscoaching über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Zusätzlich machen wir Dich mit dem Ablauf des aktuellen Bewerbungsverfahrens vertraut und unterstützen Dich bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen sowie bei Bedarf Erstellung der einer zeitgemäßen Bewerbermappe in Form von PDF, Video oder als Onlineprofil.
Diese Förderung gilt für
Der Antrag kann nur vor erfolgter Existenzgründung/ Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes gestellt werden.
Übrigens: Bei Gesellschaften, wie bspw. eine GmbH, gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum.
Falls du bereits ein Nebenerwerb (max.15 Std./Woche) angemeldet hast, steht der Förderung nichts im Wege. Solltest du in der Vergangenheit bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betrieben haben, muss diese bereits mehr als ein Jahr zurückliegen.