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FÖRDERUNGEN

Wie gehe ich nun am besten vor um diese Chance zu nutzen?

Förderung für Arbeitgeber bei Weiterbildung für Beschäftigte

Karriere im eigenen Unternehmen - Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes

Warum werden die Weiterbildungen meiner Mitarbeiter im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert?

Es gibt vielfältige Gründe, warum die Förderung von Weiterbildung notwendig ist.

  • Die Wirtschaft ist ständig in Bewegung, Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändern sich. 
  • In neuen Technologien liegen unternehmerische Chancen, aber auch Herausforderungen: Berufe verändern sich, neue Tätigkeitsfelder entstehen. 
  • Der Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte nimmt zu. Es müssen neue Wege gegangen werden, um den Personalbedarf zu sichern 

Entwickele die Potenziale deiner Beschäftigten und binde Sie mit interessanten Entwicklungsperspektiven langfristig an Dein Unternehmen. Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! der Agentur für Arbeit hilft, wettbewerbsfähig zu bleiben und die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen.

Der Strukturwandel hat sich durch die Corona-Pandemie beschleunigt. Nutze bspw. die Zeit der Kurzarbeit im Unternehmen für die Weiterbildung Deiner Beschäftigten. Mach Sie fit für die Arbeit von Morgen.

Sprich uns an und erhalten ein individuelles Schulungsangebot auf Grundlage deines Weiterbildungsbedarfes.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Weiterbildung der Mitarbeiter  kann bis zu 100 % der Lehrgangskosten gefördert werden. Auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt werden gefördert.

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein: 

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 UE (Unterrichtseinheiten – 45 Min.).
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen (AZAV).

Das Beste daran:

Die Schulungen können an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Die Weiterbildung kann Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Sogar Inhouse-Schulungen sind möglich.

Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)
  • Bis zu 100% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
  • Bis zu 50% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)

  • Bis zu 25% Kostenerstattung

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
  • Bis zu 15% Kostenerstattung

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)
  • Bis zu 75% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

 
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
  • Bis zu 50% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

 
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)
  • Bis zu 25% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

 
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
  • Bis zu 25% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

Weiterführende Informationen:

Flyer der arbeitsagentur.de zur Weiterbildungsförderung

Kann ich einen Antrag für mehrere Beschäftigte stellen?

Du möchtest Deine Mitarbeiter  gezielt qualifizieren, benötigst jedoch spezielle Betriebsschulungen. Wir beraten Dich dabei ! Wir unterstützen Dich bei

Dein erster Schritt:

Wir unterstützen Dich zunächst bei

  • bei deiner Personalplanung 
  • identifizieren die Entwicklungspotenziale  und
  • ermitteln deinen  konkretem Weiterbildungsbedarf
  • wir beantragen gemeinsam die Förderleistung beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. 

Dein zweiter Schritt

  • deine Mitarbeiter werden nun mit einer individuellen Weiterbildung qualifiziert, auch während Kurzarbeit.

Entdecke die Potenziale, die in  deinen Mitarbeiter stecken. Als AZAV-zertifiziertes Unternehmen stehen wir Dir als Partner bei Seite.

Termin vereinbaren – Orangewerk

Sollen mehrere Mitarbeiter deines Unternehmens an dergleichen Weiterbildung teilnehmen, musst Du nicht mehrere Anträge stellen.

Es genügt ein Antrag ( Fachbegriff: Sammelantrag auf Förderung für mehrere Beschäftigte in einer Weiterbildung).

Den Sammelantrag kannst Du online stellen – Voraussetzung ist ein BA-Benutzerkonto.

Du möchtest Dich in einem persönlichen Gespräch über unsere Dienstleistungen informieren?

Dann mache einfach gleich einen Termin aus. Wir nehmen uns gerne Zeit für Dich!