5. Mai 2022

START-UP INTERNATIONAL

Aktuell sind keine Anmeldung für Start-Up International mehr möglich.
Eine Richtlinienverlängerung ist in 2023 angedacht.

Bis zu 23.000 EUR Zuschuss für Start Ups für deinen Markteintritt ins Ausland.

 

Warum gibt es das Förderprogramm „Start-up International“?

Mit der Förderung „Start-Up International“ sollen Wachstumsimpulse aus dem Ausland nach Bayern gelenkt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Gefördert werden innovative Start-ups, die erste Auslandsaktivitäten angehen bzw. neue Märkte bzw. Länder erschließen möchten oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.

Du, als Unternehmen, stehst vor den Herausforderungen den Markteintritt ins Ausland vorzubereiten? 

Ziel ist es, hierdurch den Aufbau von Marktpräsenz des Unternehmens im Zielland zu unterstützen.

Du willst neue Absatzmärkte erschließen und benötigst Unterstützung beim Aufbau der Vertriebsstruktur im ausländischen Markt?

Das Förderprogramm „Start-Up International“ ist ein Förderinstrument mit dem wir Dich als GründerIn, sowie Unternehmer unterstützen können den Gang ins Ausland zu schaffen.

Um dir den Zugang zur Start-Up International Förderung zu erleichtern kannst du Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bei uns in Anspruch nehmen.

Die Beantragung und Betreuung zu dieser Internationalisierungsförderung für Unternehmen  wird vom Außenwirtschaftszentrum Bayern sichergestellt. Gewährt wird die Förderung nach Maßgabe der Richtlinien aus den Mitteln des Freistaates Bayern. Der Programmzeitraum (= Zeitraum für die Antragstellung) läuft vom 01. November 2021 bis vorläufig einschließlich 30. September 2022.

Wie deine Internationalisierung vorangetrieben werden kann, klären wir gerne mit Dir in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.

Auch falls eine Förderung für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!

Wer kann diese Förderung erhalten?

Du bist als Start-up innovativ, du möchtest deine ersten Auslandsaktivitäten angehen oder dein laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen und dein Unternehmen in Bayern haben?

Herzlichen Glückwunsch! Dann hast du gute Chancen auf die Förderung „Startup-International“. Allerdings sollte dein Start-up ergänzend noch folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Gründung des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, Ausnahme mit nicht länger als acht Jahre gilt für bspw. Unternehmen mit hardware- oder forschungsintensiven Themen,
  • Du, als Unternehmensgründer musst aktiv/ operativ bzw. in der Leitung tätig sein,
  • das Unternehmen muss ein innovatives, technologie-/digitalbasiertes Produkt (Ware, Dienstleistung, Verfahren, Handwerk) herstellen bzw. anbieten,
  • das Produkt bzw. die Dienstleistung muss international skalierbar sein;
  • das Unternehmen kann bereits ein Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung mit Marktreife vorweisen und hat hiermit erste Umsätze erzielt oder kann ein(en) erfolgsversprechendes Konzept/Business Plan inklusive gesicherter Finanzierung nachweisen und
  • es darf keine offensichtliche Insolvenzgefährdung vorliegen.

Der Antrag kann nur vor erfolgter Projektaufnahme gestellt werden. 

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden mit der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie mit der Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie in einem Zielland in Zusammenhang stehende Ausgaben bzw. Förderbereiche

  • Beratungs- und Coachingleistungen (bspw. Ausgaben für die Erarbeitung einer
  • Internationalisierungsstrategie, Firmengründung und Standortsuche, Rechtsberatung,
  • Steuerberatung);
  • Marketing (bspw. Markteinstiegsberatung, Geschäftspartnersuche, Erschließung von
  • Kunden, Lieferanten, Distributoren);
  • Werbungsmaßnahmen;
  • konkrete Umsetzungsmaßnahmen im Bereich E-Commerce, wenn diese auch die
  • Markterschließung in dem jeweiligen ausländischen Zielmarkt betreffen.

Des Weiteren werden Schulungen (bspw. Sprachkurse, Zollkurse, interkulturelle Kommunikation, Kurse und Informationsveranstaltungen zum Zielmarkt); Zertifizierungen (bspw. Produktzertifizierungen, Design-, Marken oder Patentanmeldungen); Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen; Vernetzung ins Start-up-Ökosystem im ausländischen Zielmarkt sowie Messen und Ausstellungen im Rahmen der Richtlinie „Startup-International“ gefördert.

Was wird im Rahmen dieser Richtlinie NICHT gefördert?

Keine Förderung erhältst du insbesondere für folgende Ausgaben:

  • Reisekosten, auch solche, die im Zusammenhang mit einer der o. g. Maßnahmen anfallen;
  • Bewirtung;
  • Standpersonal bei Messen;
  • Büros (bspw. Miete);
  • Investitionen und laufende Betriebskosten (inkl. Büro- und Geschäftsausstattung);
  • Ausgaben für Produktentwicklung bzw. Produktanpassungen;

– Personalkosten sowie Ausgaben für Dienstleistungen durch Betriebsangehörige des teilnehmenden Unternehmens oder durch ein mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar verbundenes Unternehmen

Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Wir helfen Dir durch den Förderdschungel. Falls eine Förderung für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zur Startup-International Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von zwei neuen Ländern, maximal 46.000 EUR. Pro Markt bzw. Land 23.000 EUR.

Für jedes Land musst Du einen gesonderter Förderantrag beim Außenwirtschaftszentrum Bayern einreichen. Somit erhältst du für jedes Land einen gesonderten Zuwendungsbescheid von max. 23 TEUR.

Beispiel Startup in München mit Markterschießung USA im Förderbereich Nr. 4 Beratungsleistungen:
Ein innovatives Startup in München (gegründet 2018) möchte den US-Markt erschließen. Die Beratungskosten für die Erarbeitung des Businessplan inkl. einer Internationalisierungsstrategie betragen 12.000 EUR netto und Umsatzsteuer in Höhe von 2.880 EUR. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Das Startup bekommt 6.000 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 8.280 EUR (inkl. der USt i.H.v. 2.880 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (2.880 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Beachte bei diesem Beispiel, dass daneben auch eine Förderung für deine Ausgaben bei der Auslandshandelskammern, Rechtsanwälte oder Steuerberater, die für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterschließung förderfähig sind. Hierfür muss der Berater Dir einen individuellen Bericht mit Zielsetzung und Ergebnis der Beratung ausstellen.

Achtung: Für alle geplanten Maßnahmen die einen Auftragswert von mehr als 5.000,00 € netto (ohne Umsatzsteuer) für Liefer- und Dienstleistungen und von mehr als 10 000 € (ohne Umsatzsteuer) für freiberufliche Leistungen (im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 EStG) haben ist mit der Antragstellung jeweils ein Angebot einzureichen.

Beispiel StartUp in Nürnberg mit Markterschließung in China im Förderbereich Nr. 2 – Marketing:

Ein StartUp in Nürnberg (gegründet 2020) hat bereits ein skalierbares Produkt, welches eine gewisse Marktreife vorweist und möchte nun im nächsten Schritt den Markteintritt nach China wagen. Hierfür benötigt das Startup eine Marketingeinstiegsberatung z.B Marktanalyse, Adressrecherche, Branchenanalyse, Marketingkonzept. Des Weiteren möchte das Startup Hilfestellung bei der Geschäftspartnersuche in China z. B. Kontaktherstellung, Geschäftstermine, Betreuung, Erschließung von Kunden, Lieferanten, Distributoren.

Die Beratungskosten betragen 23.000 EUR netto. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Der Gründer bekommt 11.500 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 15.870 EUR (inkl. der Umsatzsteuer i.H.v. 4.370 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (4.370 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Beispiel StartUp in Augsburg mit Markterschließung in England (Vereinigtes Königreich) und Schottland im Förderbereich Nr. 3 – Werbungsmaßnahmen:

Ein Start-up in Augsburg benötigt für den Markteintritt technische und textliche Gestaltung als auch Anpassungen und Übersetzungen der Website in Englisch bzw. des Onlineshops sowie seiner Firmenpräsentation sowie Print-Publikationen (Kataloge, Flyer, Montageanleitung etc.). Des Weiteren möchte das Start-up Mailings erstellen lassen, sowie Adressen im Zielland England und Schottland für die Akquise kaufen. Des Weiteren möchte das Startup die Keywords mit dem Bezug zu den zwei Zielländern und deren Zielgruppe anpassen lassen (SEO und SEA).

Die Ausgaben betragen 60.000 EUR netto. Der Förderhöchstsatz beträgt 50% von max. 46.000 EUR für zwei Länder. Der Gründer bekommt 30.000 EUR als Zuschuss. Die Ausgaben als Eigenanteil betragen demnach 41.400 EUR (inkl. der Umsatzsteuer i.H.v. 11.400 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (11.400 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Hinweis: Es dürfen maximal zwei Länder gefördert werden. Die Angaben zu den Ausgaben sind exemplarische Werte.

Ich möchte die Förderung  in Anspruch nehmen. Was ist hierbei zu beachten?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist. Nutze unsere kostenlose Erstberatung und hole Dir dein individuelles Angebot zur Markterschließung ein

Bevor du startest

  • Stelle den Antrag inkl. De- minimis-Erklärung erfolgt BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern bis zum 30.09.2022 per Email

 

Hierfür benötigst du folgende Dokumente:

  • Kostenvoranschläge/Angebote/Preis-listen für die geplanten Maßnahmen unter Angabe des Förderbereichs

Dir stehen insgesamt 7 Förderbereiche zur Auswahl, welche du Dir individuell im Rahmen eines Maßnahmepakets zusammenstellen kannst.

Die zuständige Stelle prüft deinen Antrag. Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden bzw. die Ausgaben getätigt werden.

 

Nach der Beratung

  • Übermittlung des Beratungsberichtes im Fachbereich 2 und 4 z.B. fertiger Businessplan, Marketingkonzept je nach Fachbereich bzw. Einreichung der Ergebnisse der Beratung z.B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc. sowie Einreichung der Rechnung des Beraters im Original, Abrechnungsformular, sowie Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
  • Einreichung der Rechnungen für die Ausgaben je nach Fachbereich
  • Nachweise der Maßnahmeumsetzungen (übersetzte Website, Fotos oder sonstige Bestätigungen)

Falls die Ausgaben abweichen. Einzelansätze des Kostenplanes dürfen in Höhe von bis zu 20% überschritten werden, sofern an anderer Stelle entsprechende Einsparungen vorgenommen werden. Ansonsten beachte, dass weitergehende Abweichungen vom Kosten- und Finanzierungsplan und sonstige Änderungen einen Änderungsantrag der vorherigen Zustimmung der BIHK Service GmbH vorausgehen.

Die Prüfung der Zuschussfähigkeit und Zuschussauszahlung kann eine Zeit seitens der fördernden Stelle beanspruchen. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt immer unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Fördermittel von vom Freistaat Bayern nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren kann der Zuwendungsbescheid seitens der BIHK Service GmbH widerrufen werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Zuwendungszweck (Markterschließung des Ziellandes) nicht mehr erreicht werden kann.

Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen beträgt jeweils maximal 12 Monate, spätestens 30.09.2023 ohne Verlängerungsoption.

Gerne unterstützen wir bei der Beantragung, Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.

Hast Du Fragen zur Förderung? Wir informieren Dich gerne!

5. Mai 2022

START-UP INTERNATIONAL

Aktuell sind keine Anmeldung für Start-Up International mehr möglich.
Eine Richtlinienverlängerung ist in 2023 angedacht.

Bis zu 23000 EUR Zuschuss für Start Ups für deinen Markteintritt ins Ausland.

 

Warum gibst es das Förderprogramm „Start-up International“?

Mit der Förderung „Start-Up International“ sollen Wachstumsimpulse aus dem Ausland nach Bayern gelenkt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Gefördert werden innovative Start-ups, die erste Auslandsaktivitäten angehen bzw. neue Märkte bzw. Länder erschließen möchten oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.

Du, als Unternehmen, stehst vor den Herausforderungen den Markteintritt ins Ausland vorzubereiten? 

Ziel ist es, hierdurch den Aufbau von Marktpräsenz des Unternehmens im Zielland zu unterstützen.

 

Du willst neue Absatzmärkte erschließen und benötigst Unterstützung beim Aufbau der Vertriebsstruktur im ausländischen Markt?

 

Das Förderprogramm „Start-Up International“ ist ein Förderinstrument mit dem wir Dich als GründerIn, sowie Unternehmer unterstützen können den Gang ins Ausland zu schaffen.

Um dir den Zugang zur Start-Up International Förderung zu erleichtern kannst du Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bei uns in Anspruch nehmen.

Die Beantragung und Betreuung zu dieser Internationalisierungsförderung für Unternehmen  wird vom Außenwirtschaftszentrum Bayern sichergestellt. Gewährt wird die Förderung nach Maßgabe der Richtlinien aus den Mitteln des Freistaates Bayern. Der Programmzeitraum (= Zeitraum für die Antragstellung) läuft vom 01. November 2021 bis vorläufig einschließlich 30. September 2022.

Wie deine Internationalisierung vorangetrieben werden kann, klären wir gerne mit Dir in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.

Auch falls eine Förderung für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!

Wer kann diese Förderung erhalten?

Du bist als Start-up innovativ, du möchte deine ersten Auslandsaktivitäten angehen oder dein laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen und dein Unternehmen in Bayern haben?

 

Herzlichen Glückwunsch! Dann hast du gute Chancen auf die Förderung „Startup-International“. Allerdings sollte dein Start-up ergänzend noch folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Die Gründung des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, Ausnahme mit nicht länger als acht Jahre gilt für bspw. Unternehmen mit hardware- oder forschungsintensiven Themen,
  • Du, als Unternehmensgründer musst aktiv/ operativ bzw. in der Leitung tätig sein,
  • das Unternehmen muss ein innovatives, technologie-/digitalbasiertes Produkt (Ware, Dienstleistung, Verfahren, Handwerk) herstellen bzw. anbieten,
  • das Produkt bzw. die Dienstleistung muss international skalierbar sein;
  • das Unternehmen kann bereits ein Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung mit Marktreife vorweisen und hat hiermit erste Umsätze erzielt oder kann ein(en) erfolgsversprechendes Konzept/Business Plan inklusive gesicherter Finanzierung nachweisen und
  • es darf keine offensichtliche Insolvenzgefährdung vorliegen.

Der Antrag kann nur vor erfolgten Projektaufnahme gestellt werden. 

 

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden mit der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie mit

der Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie in einem Zielland in Zusammenhang

stehende Ausgaben bzw. Förderbereiche

 

  • Beratungs- und Coachingleistungen (bspw. Ausgaben für die Erarbeitung einer
  • Internationalisierungsstrategie, Firmengründung und Standortsuche, Rechtsberatung,
  • Steuerberatung);
  • Marketing (bspw. Markteinstiegsberatung, Geschäftspartnersuche, Erschließung von
  • Kunden, Lieferanten, Distributoren);
  • Werbungsmaßnahmen;
  • konkrete Umsetzungsmaßnahmen im Bereich E-Commerce, wenn diese auch die
  • Markterschließung in dem jeweiligen ausländischen Zielmarkt betreffen.

 

Des Weiteren werden Schulungen (bspw. Sprachkurse, Zollkurse, interkulturelle Kommunikation, Kurse und Informationsveranstaltungen zum Zielmarkt); Zertifizierungen (bspw. Produktzertifizierungen, Design-, Marken oder Patentanmeldungen); Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen; Vernetzung ins Start-up-Ökosystem im ausländischen Zielmarkt sowie Messen und Ausstellungen im Rahmen der Richtlinie „Startup-International“ gefördert.

Was wird im Rahmen dieser Richtlinie NICHT gefördert?

Keine Förderung erhältst du insbesondere für folgende Ausgaben:

  • Reisekosten, auch solche, die im Zusammenhang mit einer der o. g. Maßnahmen anfallen;
  • Bewirtung;
  • Standpersonal bei Messen;
  • Büros (bspw. Miete);
  • Investitionen und laufende Betriebskosten (inkl. Büro- und Geschäftsausstattung);
  • Ausgaben für Produktentwicklung bzw. Produktanpassungen;

Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Wir helfen Dir durch den Förderdschungel. Falls eine Förderung für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zur Startup-International Förderung beträgt 50 % des zuwendungsfähigen Ausgaben von zwei neuen Ländern, maximal 46.000 EUR. Pro Markt bzw. Land 23.000 EUR.

Für jedes Land musst Du einen gesonderter Förderantrag beim Außenwirtschaftszentrum Bayern einreichen. Somit erhältst du für jedes Land einen gesonderten Zuwendungsbescheid von max. 23 TEUR.

Beispiel Startup in München mit Markterschießung USA im Förderbereich Nr. 4 Beratungsleistungen:
Ein innovatives Startup in München (gegründet 2018) möchte den US-Markt erschließen. Die Beratungskosten für die Erarbeitung des Businessplan inkl. einer Internationalisierungsstrategie betragen 12.000 EUR netto und Umsatzsteuer in Höhe von 2.880 EUR. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Das Startup bekommt 6.000 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 8.280 EUR (inkl. der USt i.H.v. 2.880 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (2.880 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.

 

Beachte bei diesem Beispiel, dass daneben auch eine Förderung für deine Ausgaben bei der Auslandshandelskammern, Rechtsanwälte oder Steuerberater, die für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterschließung förderfähig sind. Hierfür muss der Berater Dir einen individuellen Bericht mit Zielsetzung und Ergebnis der Beratung ausstellen.

 

Achtung: Für alle geplanten Maßnahmen die einen Auftragswert von mehr als 5.000,00 € netto (ohne Umsatzsteuer) für Liefer- und Dienstleistungen und von mehr als 10 000 € (ohne Umsatzsteuer) für freiberufliche Leistungen (im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 EStG) haben ist mit der Antragstellung jeweils ein Angebot einzureichen.

 

Beispiel StartUp in Nürnberg mit Markterschließung in China im Förderbereich Nr. 2 – Marketing:

Ein StartUp in Nürnberg (gegründet 2020) hat bereits ein skalierbares Produkt, welches eine gewisse Marktreife vorweist und möchte nun im nächsten Schritt den Markteintritt nach China wagen. Hierfür benötigt das Startup eine Marketingeinstiegsberatung z.B Marktanalyse, Adressrecherche, Branchenanalyse, Marketingkonzept. Des Weiteren möchte das Startup Hilfestellung bei der Geschäftspartnersuche in China z. B. Kontaktherstellung, Geschäftstermine, Betreuung, Erschließung von Kunden, Lieferanten, Distributoren.

 

Die Beratungskosten betragen 23.000 EUR netto. Der Förderhöchstsatz beträgt 50%. Der Gründer bekommt 11.500 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 15.870 EUR (inkl. der Umsatzsteuer i.H.v. 4.370 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (4.370 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.

 

Beispiel StartUp in Augsburg mit Markterschließung in England (Vereinigtes Königreich) und Schottland im Förderbereich Nr. 3 – Werbungsmaßnahmen:

Ein StartUp in Augsburg benötigt für den Markteintritt technische und textliche Gestaltung als auch Anpassungen und Übersetzungen der Website in Englisch bzw. des Onlineshops sowie seiner Firmenpräsentation sowie Print-Publikationen (Kataloge, Flyer, Montageanleitung etc.). Des Weiteren möchte das StartUp Mailings erstellen lassen, sowie Adressen im Zielland England und Schottland für die Akquise kaufen. Des Weiteren möchte das Startup die Keywords mit dem Bezug zu den zwei Zielländern und deren Zielgruppe anpassen lassen (SEO und SEA).

 

Die Ausgaben betragen 60.000 EUR netto. Der Förderhöchstsatz beträgt 50% von max. 46.000 EUR für zwei Länder. Der Gründer bekommt 30.000 EUR als Zuschuss. Die Ausgaben als Eigenanteil betragen demnach 41.400 EUR (inkl. der Umsatzsteuer i.H.v. 11.400 EUR). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kannst Du im Rahmen des Vorsteuerabzuges seitens des Finanzamt erstattet bekommen (11.400 EUR) bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Hinweis: Es dürfen maximal zwei Länder gefördert werden. Die Angaben zu den Ausgaben sind exemplarische Werte.

 

Ich möchte die Förderung  in Anspruch nehmen. Was ist hierbei zu beachten?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist. Nutze unsere kostenlose Erstberatung und hole Dir dein individuelles Angebot zur Markterschließung ein

 

Bevor du startest

  • Stelle den Antrag inkl. De- minimis-Erklärung erfolgt BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern bis zum 30.09.2022 per Email

 

Hierfür benötigst du folgende Dokumente:

  • Kostenvoranschläge/Angebote/Preislisten für die geplanten Maßnahmen unter Angabe des Förderbereichs

 

Dir stehen insgesamt 7 Förderbereiche zur Auswahl, welche du Dir individuell im Rahmen eines Maßnahmepakets zusammenstellen kannst.

 

Die zuständige Stelle prüft deinen Antrag. Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden bzw. die Ausgaben getätigt werden.

 

Nach der Beratung

  • Übermittlung des Beratungsberichtes im Fachbereich 2 und 4 z.B. fertiger Businessplan, Marketingkonzept je nach Fachbereich bzw. Einreichung der Ergebnisse der Beratung z.B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc. sowie Einreichung der Rechnung des Beraters im Original, Abrechnungsformular, sowie Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
  • Einreichung der Rechnungen für die Ausgaben je nach Fachbereich
  • Nachweise der Maßnahmeumsetzungen (übersetzte Website, Fotos oder sonstige Bestätigungen)

 

Falls die Ausgaben abweichen. Einzelansätze des Kostenplanes dürfen in Höhe von bis zu 20% überschritten werden, sofern an anderer Stelle entsprechende Einsparungen vorgenommen werden. Ansonsten beachte, dass weitergehende Abweichungen vom Kosten- und Finanzierungsplan und sonstige Änderungen einen Änderungsantrag der vorherigen Zustimmung der BIHK Service GmbH vorausgehen.

 

Die Prüfung der Zuschussfähigkeit und Zuschussauszahlung kann eine Zeit seitens der fördernden Stelle beanspruchen. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt immer unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Fördermittel von vom Freistaat Bayern nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren kann der Zuwendungsbescheid seitens der BIHK Service GmbH widerrufen werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Zuwendungszweck (Markterschließung des Ziellandes) nicht mehr erreicht werden kann.

Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen beträgt jeweils maximal 12 Monate, spätestens 30.09.2023 ohne Verlängerungsoption.

Gerne unterstützen wir bei der Beantragung, Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.