17. Mai 2022

Fachkundige Stellungnahme

PrüFUNG deines Businessplans

Du brauchst eine  fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung für deinen Businessplan?

ORANGEWERK prüft auf Anfrage dein Gründungsvorhaben – bundesweit. Wir haben einen Pool an unabhängigen, fachlich kompetente GutachterInnen

Dein eingereichter Businessplan wird anhand eines Prüfbogens bewertet. Bei positiver Entscheidung erhältst Du ein Tragfähigkeitsbescheinigung  bzw. eine fachkundige Stellungnahme per Email oder Post.

Die Stellungnahme auf Tragfähigkeit nach §93 Abs. 2 Nr. 2 SGBIII ist eine Beurteilung darüber, ob Dein Vorhaben – gegebenenfalls in Verbindung mit Förderdarlehen, Einstiegsgeld und/oder Gründungszuschuss – Deinen Lebensunterhalt sichern kann.

Falls wir nach Prüfung Deines Businessplans grobe Mängel feststellen, die zu einem negativen Bescheid führen, halten wir Rücksprache mit Dir. Wir  geben Dir Hilfestellung Mängel zu beheben und Anregungen zur Optimierung deines Unternehmenskonzepts.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens kannst Du Dir in einem persönlichen Gespräch optional  Feedback zu Deinem eingereichten Businessplan geben lassen.

ORANGEWERK ist als fachkundige Stelle anerkannt.

In 3 Schritten zum Gründungszuschuss/Einstiegsgeld 

  1. Auftragserteilung und Datenübermittlung
    Auftragserteilung und Zusendung Deiner Daten
  • per Formular Upload,
  • per E-Mail (jetzt@orangewerk.de) oder
  • per Post

Was benötigen wir:

Businessplan – incl. Lebenslauf, Zeugnisse, Finanzplanung, Textteil + Formblatt fachkundige Stellungnahme – Arbeitsamt

2. Prüfung des Businessplans

Prüfung des Businessplan – falls notwendig Absprache (telefonisch) mit Ihnen zwecks Anpassungen oder Ergänzungen des Businessplan. Hier ist es hilfreich wenn wir Sie telefonisch oder auch per Mail schnell erreichen können.

  1. Erstellung und Versand fachkundige Stellungnahme

Erstellung und Versand fachkundige Stellungnahme per E-Mail und Post

Nutze hierzu auch gerne vorab unsere kostenlose Erstberatung.

Warum benötige ich als Gründer eine fachkundige Stellungnahme /Tragfähigkeitsbescheinigung?

Als Gründerinnen und Gründer möchtest du einen Gründungszuschuss beantragen oder benötigst bspw. ein KFW-Kredit?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung (auch fachkundige Stellungnahme genannt) wird benötigt, um bestimmte Fördermittel für deine Existenzgründung zu beantragen. Um Transparenz zu schaffen ist es wichtig, Deine Planung auch für Branchenfremde, Banken und Behörden (Agentur für Arbeit, Jobcenter), die Dich letztendlich bei Deinem Vorhaben unterstützen, so nachvollziehbar wie möglich zu gestalten.  

Wenn Du aus dem Leistungsbezug von ALG 2 gründen möchtest, erfolgt eine Bewilligung Deines Gründungsvorhabens/Deiner Existenzgründung nur, wenn Deine Geschäftsidee tragfähig ist (positive Tragfähigkeitsbescheinigung).

Daher benötigst Du unbedingt einen ausgearbeiteten Businessplan mit einer vollständigen Finanzplanung. Die Tragfähigkeit wird Dir am Ende unseres Gründungscoachings oder auf Anfrage von uns, als qualifizierte fachkundige Stelle bei Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt.

Dein Businessplan ist aber nicht nur ein schriftliches Muss-Dokument, sondern dient Dir als  kontinuierlicher und anpassungsfähiger Gründungsfahrplan, welcher bspw. Dir auch als Grundlage für Deine Marketingaktivitäten helfen kann.

Vorgehen bei fachkundiger Stellungnahme   

  1. Antrag bei der Arbeitsagentur für einen Gründungszuschuss stellen und Besprechung, ob ein Gründungscoaching über ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Dich in Frage kommt.
  2. Erarbeitung Deines Businessplan und der dazugehörigen Unterlagen (mithilfe eines Gründercoaches/ Gründerberater).
  3. Einreichung deines Businessplans bei einer fachkundigen Stelle, wie bspw. Orangewerk.

Achtung: Die reguläre Dauer der Bearbeitung durch eine fachkundige Stelle beträgt in aller Regel bis zu 14 Tage. Beachte auch, dass 80 Prozent der Fälle der eingereichten Businesspläne nicht schlüssig sind, so dass die fachkundigen Stellen den Gründer zu einem Gespräch einladen und ihm bei der Verbesserung seines Businessplans helfen. Solltest du dieses schneller benötigen, kannst du auch unser Formular zur Ausstellung einer fachkundigen Stellungnahme nutzen

  1. Kosten/Gebühr: Die fachkundige Stellungnahme ist meist kostenpflichtig (auch die Kammern bieten sie zukünftigen Kammermitgliedern nicht immer kostenlos an).
  2. Vollständigen Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einreichen und Nachbesprechung einplanen.

Diese Ausstellung deiner Tragfähigkeitsbescheinigung stellen wir Dir selbstverständlich im Rahmen unseres Gründercoachings gemeinsam aus. Vereinbare hierzu ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Wer als fachkundige Stelle gilt, ist in §93 Abs. 2 Nr. 2 SGBIII geregelt.
  • Neben Orangewerk gibt es weitere fachkundige Person oder Institutionen auf die du zugreifen kannst.
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Institut der freien Berufe
  • Berufsständische Kammer (z.B. Innung)
  • Steuerberater/ Unternehmensberater
  • Fachverband (z.B. Institut der freien Berufe)
  • kommunale Wirtschaftsförderung Bank oder Sparkasse/ Kreditinstitute
  • Weitere Gründungszentren
Die Wahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer offen. In der Regel kann der zuständige Fallmanager über verschiedene fachkundige Stellen vor Ort Auskunft geben. Die Arbeitsagentur kann nur in Ausnahmefällen die fachkundigen Stellen ablehnen. Hinweis: Die Bescheinigung muss durch eine fachkundige Person oder Institution ausgestellt werden.
Im Grunde muss dein Gründungsvorhaben realistisch sein. Sind notwendige behördliche Genehmigungen notwendig, helfen wir Dir im Rahmen des Gründungscoachings die richtigen Ansprechpartner für die Genehmigungen zu finden.

Neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, also ob deine Gründung finanzierbar ist
  • das heißt: Decken sich Kapitalbedarf und Finanzierungskraft? Wie sehen deine Umsatzerwartungen aus?
stellen wir uns die Frage, wer hinter der Gründung steckt
  • Das heißt: bist du in der Lage eine erfolgreiche Gründung (durch deine persönlich und fachlich Eignung) auf die Beine zu stellen?
und wie hoch ist der Bedarf an deinem Produkt oder deiner Dienstleistung, auch mit Blick auf deine Wettbewerber/ Konkurrenten. Wie schaffst Du es Dich von der Masse abzugrenzen?
Wir weisen Dich daraufhin, dass die Empfehlungen von uns, als fachkundige Stelle zur selbständigen Tätigkeit der Beurteilung im Rahmen der Entscheidungsfindung dient und noch keine rechtliche Bindung bspw. gegenüber dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit entfaltet.
Du benötigst eine Checkliste zu Gründung für deine Tragfähigkeitsprüfung. Stelle Dir folgende Fragen:
  • Hat der Gründer ausreichende fachliche und Branchenkenntnisse?
  • Hat der Gründer ausreichendes kaufmännisches und unternehmerisches Know-how?
  • Sind alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (z.B. Konzession, Eintrag in die Handwerksrolle)?
  • Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?
  • Sind die geschätzten Umsätze realistisch?
  • Sind die geschätzten Kosten realistisch?
  • Ist der geschätzte Gewinn realistisch?
  • Ist der errechnete Kapitalbedarf realistisch?
  • Kann der Gründer seinen Kapitalbedarf finanzieren?
  • Hat er finanzielle Reserven, um Durststrecken zu überbrücken?
  • Wird das zu erwartende Einkommen dem Gründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?
  Tipp: Falls Du eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigst, auch kurzfristig, nimm Kontakt zu uns auf. Das Gründungsinstitut ORANGEWERK  ist als eine fachkundige Stelle anerkannt.
  • Vollständiger Businessplan
    • Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells bzw. deines Vorhabens
    • Kapitalbedarfsplan
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
    • Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)
  • Lebenslauf (tabellarisch) inklusive relevanter (Arbeits-)Zeugnisse und Befähigungsnachweise
  • fachkundige Stellungnahme/ Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
  • Besonderheiten bei Gründung aus ALG2:
    • EKS vorläufig
    • Angebote zum Zuschuss
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Gründungsworkshop oder Gründungscoaching
Für die Erstellung deines Businessplans sollte du im Rahmen eines Gründungscoachings im Vorfeld genügend Zeit einplanen um auch Wissenslücken zu schließen und häufige Gründungsfehler zu vermeiden. Die Unterstützung bei der Erstellung deines Businessplans ist förderfähig bspw. durch unseren Gründerpass – Einzelcoaching für Gründer oder durch das IHK Vorgründungscoaching.
Das Gute ist im Rahmen unseres Gründungscoachings ist die Tragfähigkeitsbescheinigung (sog. fachkundige Stellungnahme) für Dich kostenlos.
Solltest Du kein Gründungscoaching benötigen, machen wir dir gerne ein Angebot zur Ausstellung einer fachkundigen Stellungnahme.

Hast Du Fragen zur fachlichen Stellungnahme? Wir informieren Dich gerne!

17. Mai 2022

Fachkundige Stellungnahme

PRÜFUNG DEINES BUSINESSPLANS​

Du brauchst eine  fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung für deinen Businessplan?

ORANGEWERK prüft auf Anfrage dein Gründungsvorhaben – bundesweit. Wir haben einen Pool an unabhängigen, fachlich kompetente GutachterInnen

Dein eingereichter Businessplan wird anhand eines Prüfbogens bewertet. Bei positiver Entscheidung erhältst Du ein Tragfähigkeitsbescheinigung  bzw. eine fachkundige Stellungnahme per Email oder Post.

Die Stellungnahme auf Tragfähigkeit nach §93 Abs. 2 Nr. 2 SGBIII ist eine Beurteilung darüber, ob Dein Vorhaben – gegebenenfalls in Verbindung mit Förderdarlehen, Einstiegsgeld und/oder Gründungszuschuss – Deinen Lebensunterhalt sichern kann.

Falls wir nach Prüfung Deines Businessplans grobe Mängel feststellen, die zu einem negativen Bescheid führen, halten wir Rücksprache mit Dir. Wir  geben Dir Hilfestellung Mängel zu beheben und Anregungen zur Optimierung deines Unternehmenskonzepts.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens kannst Du Dir in einem persönlichen Gespräch optional  Feedback zu Deinem eingereichten Businessplan geben lassen.

ORANGEWERK ist als fachkundige Stelle anerkannt.

In 3 Schritten zum Gründungszuschuss/Einstiegsgeld 

  1. Auftragserteilung und Datenübermittlung
    Auftragserteilung und Zusendung Deiner Daten
  • per Formular Upload,
  • per E-Mail (jetzt@orangewerk.de) oder
  • per Post

Was benötigen wir:

Businessplan – incl. Lebenslauf, Zeugnisse, Finanzplanung, Textteil + Formblatt fachkundige Stellungnahme – Arbeitsamt

2. Prüfung des Businessplans

Prüfung des Businessplan – falls notwendig Absprache (telefonisch) mit Ihnen zwecks Anpassungen oder Ergänzungen des Businessplan. Hier ist es hilfreich wenn wir Sie telefonisch oder auch per Mail schnell erreichen können.

  1. Erstellung und Versand fachkundige Stellungnahme

Erstellung und Versand fachkundige Stellungnahme per E-Mail und Post

Nutze hierzu auch gerne vorab unsere kostenlose Erstberatung.

Warum benötige ich als Gründer eine fachkundige Stellungnahme /Tragfähigkeitsbescheinigung?

Als Gründerinnen und Gründer möchtest du einen Gründungszuschuss beantragen oder benötigst bspw. ein KFW-Kredit?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung (auch fachkundige Stellungnahme genannt) wird benötigt, um bestimmte Fördermittel für deine Existenzgründung zu beantragen. Um Transparenz zu schaffen ist es wichtig, Deine Planung auch für Branchenfremde, Banken und Behörden (Agentur für Arbeit, Jobcenter), die Dich letztendlich bei Deinem Vorhaben unterstützen, so nachvollziehbar wie möglich zu gestalten.  

Wenn Du aus dem Leistungsbezug von ALG 2 gründen möchtest, erfolgt eine Bewilligung Deines Gründungsvorhabens/Deiner Existenzgründung nur, wenn Deine Geschäftsidee tragfähig ist (positive Tragfähigkeitsbescheinigung).

Daher benötigst Du unbedingt einen ausgearbeiteten Businessplan mit einer vollständigen Finanzplanung. Die Tragfähigkeit wird Dir am Ende unseres Gründungscoachings oder auf Anfrage von uns, als qualifizierte fachkundige Stelle bei Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt.

Dein Businessplan ist aber nicht nur ein schriftliches Muss-Dokument, sondern dient Dir als  kontinuierlicher und anpassungsfähiger Gründungsfahrplan, welcher bspw. Dir auch als Grundlage für Deine Marketingaktivitäten helfen kann.

Vorgehen bei fachkundiger Stellungnahme   

  1. Antrag bei der Arbeitsagentur für einen Gründungszuschuss stellen und Besprechung, ob ein Gründungscoaching über ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Dich in Frage kommt.
  2. Erarbeitung Deines Businessplan und der dazugehörigen Unterlagen (mithilfe eines Gründercoaches/ Gründerberater).
  3. Einreichung deines Businessplans bei einer fachkundigen Stelle, wie bspw. Orangewerk.

Achtung: Die reguläre Dauer der Bearbeitung durch eine fachkundige Stelle beträgt in aller Regel bis zu 14 Tage. Beachte auch, dass 80 Prozent der Fälle der eingereichten Businesspläne nicht schlüssig sind, so dass die fachkundigen Stellen den Gründer zu einem Gespräch einladen und ihm bei der Verbesserung seines Businessplans helfen. Solltest du dieses schneller benötigen, kannst du auch unser Formular zur Ausstellung einer fachkundigen Stellungnahme nutzen

  1. Kosten/Gebühr: Die fachkundige Stellungnahme ist meist kostenpflichtig (auch die Kammern bieten sie zukünftigen Kammermitgliedern nicht immer kostenlos an).
  2. Vollständigen Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einreichen und Nachbesprechung einplanen.

Diese Ausstellung deiner Tragfähigkeitsbescheinigung stellen wir Dir selbstverständlich im Rahmen unseres Gründercoachings gemeinsam aus. Vereinbare hierzu ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Wer als fachkundige Stelle gilt, ist in §93 Abs. 2 Nr. 2 SGBIII geregelt.
  • Neben Orangewerk gibt es weitere fachkundige Person oder Institutionen auf die du zugreifen kannst.
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Institut der freien Berufe
  • Berufsständische Kammer (z.B. Innung)
  • Steuerberater/ Unternehmensberater
  • Fachverband (z.B. Institut der freien Berufe)
  • kommunale Wirtschaftsförderung Bank oder Sparkasse/ Kreditinstitute
  • Weitere Gründungszentren
Die Wahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer offen. In der Regel kann der zuständige Fallmanager über verschiedene fachkundige Stellen vor Ort Auskunft geben. Die Arbeitsagentur kann nur in Ausnahmefällen die fachkundigen Stellen ablehnen. Hinweis: Die Bescheinigung muss durch eine fachkundige Person oder Institution ausgestellt werden.
Im Grunde muss dein Gründungsvorhaben realistisch sein. Sind notwendige behördliche Genehmigungen notwendig, helfen wir Dir im Rahmen des Gründungscoachings die richtigen Ansprechpartner für die Genehmigungen zu finden.

Neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, also ob deine Gründung finanzierbar ist
  • das heißt: Decken sich Kapitalbedarf und Finanzierungskraft? Wie sehen deine Umsatzerwartungen aus?
stellen wir uns die Frage, wer hinter der Gründung steckt
  • Das heißt: bist du in der Lage eine erfolgreiche Gründung (durch deine persönlich und fachlich Eignung) auf die Beine zu stellen?
und wie hoch ist der Bedarf an deinem Produkt oder deiner Dienstleistung, auch mit Blick auf deine Wettbewerber/ Konkurrenten. Wie schaffst Du es Dich von der Masse abzugrenzen?
Wir weisen Dich daraufhin, dass die Empfehlungen von uns, als fachkundige Stelle zur selbständigen Tätigkeit der Beurteilung im Rahmen der Entscheidungsfindung dient und noch keine rechtliche Bindung bspw. gegenüber dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit entfaltet.
Du benötigst eine Checkliste zu Gründung für deine Tragfähigkeitsprüfung. Stelle Dir folgende Fragen:
  • Hat der Gründer ausreichende fachliche und Branchenkenntnisse?
  • Hat der Gründer ausreichendes kaufmännisches und unternehmerisches Know-how?
  • Sind alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (z.B. Konzession, Eintrag in die Handwerksrolle)?
  • Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?
  • Sind die geschätzten Umsätze realistisch?
  • Sind die geschätzten Kosten realistisch?
  • Ist der geschätzte Gewinn realistisch?
  • Ist der errechnete Kapitalbedarf realistisch?
  • Kann der Gründer seinen Kapitalbedarf finanzieren?
  • Hat er finanzielle Reserven, um Durststrecken zu überbrücken?
  • Wird das zu erwartende Einkommen dem Gründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?
  Tipp: Falls Du eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigst, auch kurzfristig, nimm Kontakt zu uns auf. Das Gründungsinstitut ORANGEWERK  ist als eine fachkundige Stelle anerkannt.
  • Vollständiger Businessplan
    • Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells bzw. deines Vorhabens
    • Kapitalbedarfsplan
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
    • Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)
  • Lebenslauf (tabellarisch) inklusive relevanter (Arbeits-)Zeugnisse und Befähigungsnachweise
  • fachkundige Stellungnahme/ Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
  • Besonderheiten bei Gründung aus ALG2:
    • EKS vorläufig
    • Angebote zum Zuschuss
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Gründungsworkshop oder Gründungscoaching
Für die Erstellung deines Businessplans sollte du im Rahmen eines Gründungscoachings im Vorfeld genügend Zeit einplanen um auch Wissenslücken zu schließen und häufige Gründungsfehler zu vermeiden. Die Unterstützung bei der Erstellung deines Businessplans ist förderfähig bspw. durch unseren Gründerpass – Einzelcoaching für Gründer oder durch das IHK Vorgründungscoaching.
Das Gute ist im Rahmen unseres Gründungscoachings ist die Tragfähigkeitsbescheinigung (sog. fachkundige Stellungnahme) für Dich kostenlos.
Solltest Du kein Gründungscoaching benötigen, machen wir dir gerne ein Angebot zur Ausstellung einer fachkundigen Stellungnahme.