2. März 2022

Vorgründungscoaching nach ESF in Bayern

Bis zu 5600 EUR Zuschuss von Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase.

Warum gibst es die Zuwendung für das Vorgründungscoaching Bayern?

Du willst deine Erfolgsaussichten zur Gründung steigern und nachhaltig deine Existenz sichern? Das Vorgründungscoaching Bayern ist ein Förderinstrument mit dem wir Dich als Gründer-/in, sowie Betriebsübernehmer-/in unterstützen können erfolgreich in den Markt zu starten.

Um dir den Zugang zur Existenzgründungsberatung / Gründungscoaching zu erleichtern kannst du Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bzw. dein Coaching in Anspruch nehmen. Gewährt wird dieses nach Maßgabe der Richtlinien aus den Mitteln der Bayerischen Existenzgründerinitiative, sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Bei Arbeitslosigkeit:

Falls du „arbeitslos“ sein solltest bzw. beim Jobcenter gemeldet bist, kommt für Dich ggf. auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit in Betracht. Dieses klären wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch mit Dir.

 

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden Coachings für plausible und wahrscheinliche

  • Gründungsvorhaben
  • Geplante gewerbliche Betriebsübernahmen

Im Vordergrund zu steht die betriebswirtschaftliche Beratung. Neben der Erstellung eines Businessplanes sind das Themen wie bspw. wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Aspekte vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme.

Was wird im Rahmen dieser Richtlinie NICHT gefördert?

Ausgeschlossen von der Förderung sind Beratungsleistungen, die überwiegend

  • Rechts-, Versicherungs-, Steuer- oder Datenschutzfragen,
  • die Ausarbeitung von Verträgen,
  • die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
  • Buchführungsarbeiten,
  • die Erarbeitung von EDV-Software inklusive z.B. der Erstellung einer Homepage, sowie die Erstellung von Werbematerial (z.B. Flyer),
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • oder Inhalte, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot).

Auch falls eine Förderung für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!

Wer kann diese Förderung erhalten?

Diese Förderung gilt für

  • angehende Freiberufler/Künstler nach der Definition von § 18 EStG
  • Unternehmer/Soloselbständige nach § 15 EStG
  • Geschäftsführer bei Betriebsübernahmen von mind. 15% der Kapitalanteile

mit (zukünftigen) Sitz/ Wohnsitz in Bayern.

Folgende Beispiel:

  • Handel, Handwerk, Industrie,
  • Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
  • Handelsvertreter und makler
  • Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmensberater/StB/Rae oder landwirtschaftlich tätige Personen.

Der Antrag kann nur vor erfolgter Existenzgründung/ Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes gestellt werden. Übrigens: Bei Gesellschaften, wie bspw. eine GmbH, gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum.

Falls du bereits ein Nebenerwerb (max.15 Std./Woche) angemeldet hast steht der Förderung nichts im Wege.

Solltest du in der Vergangenheit bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betrieben haben, muss diese bereits mehr als ein Jahr zurückliegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zum Vorgründungscoaching beträgt 70 % des zuwendungsfähigen Tageshonorars, maximal 800 Euro mit maximal zehn Tagewerke.

Beispiel Gründer in Bayern:

Ein Gründer/ StartUp in München möchte eine Gründungsberatung/ Gründungscoaching zur Ausarbeitung des Businessplans in Anspruch nehmen. Die Beratungskosten betragen 8000 EUR netto wie brutto, da der Gründungsberater Kleinunternehmer ist. Der Förderhöchstsatz beträgt 70%. Der Gründer bekommt 5.600 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 2.400 EUR für das Gründercoaching.

Hinweise zur Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer ist zuwendungsfähig, soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Gründer besteht bzw. dieser Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist. Im Rahmen des Antrags muss eine entsprechende Selbsterklärung zur Umsatzsteuer bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Bei umsatzsteuerfreien Berufen (wie bspw. (z.B. heilberuflichen Tätigkeiten) entfällt dieser Nachweis.

Wie finde ich den passenden Berater?

Persönliche Leistung in der Beraterdatenbank Bayern ist Voraussetzung für die Antragsstellung zum Erhalt der Zuwendung. 

Ein Gründungsberater sollte folgendes mitbringen:

  • Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen, Branchenkenntnisse, Steuerkenntnisse, Kontakte und mögliche Finanzierungen
  • Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement, Vorgehen bspw. Vertrag mit Gründungsberater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Coachingfahrplan)
  • Fachwissen – Beispiele: Gründung, Recht & Steuern, Datenschutz, Methodik, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, Förderungen

ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV und hat eine Vielzahl an Vorgründungscoaches, welche bei der IHK Bayern gelistet sind.

 

Ich möchte die Förderung auf Beratung in Anspruch nehmen. Was ist hierbei zu beachten?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist.

Bevor du startest

  • Antragsstellung inkl. De- minimis-Erklärung bei der örtlichen zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Institut für Freie Berufe (IFB))

Hierfür benötigst du folgende Dokumente:

  • Aktuelles Antragsformular
  • Aktueller Lebenslauf
  • Unternehmenskonzept (bitte nur Auszug – noch kein fertiger Businessplan)
  • Maßnahmenplan /Coachingfahrplan – wird mit uns im Erstgespräch festgelegt
  • Evtl. Gewerbeanmeldung (nebenberuflich)

Erfreulicherweise ist seit 2021 die Antragsstellung bei der IHK nun auch online möglich:

Zuschussantrag – Vorgründungs- und Nachfolgecoaching

Die zuständige Stelle prüft nach Abgabe neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen bspw.

  • In welche Zuständigkeit fällt die Gründung?
  • Wie viele Personen möchten gründen?
  • Weiß man schon etwas über die Höhe des Kapitalbedarfs?

Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden.

Grundlage des Coachings ist der Beratervertrag inkl. der festgelegten Inhalte laut Coachingfahrplan innerhalb des bewilligten Zeitraums (i.d.R. 3 Monate).

Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Bewilligung dauert derzeit ca. 1 Monat nach Antragseingang. Erst dann kannst du offiziell mit deinem Gründungscoaching beginnen.

Nach der Beratung

  • Übermittlung des Abschlussberichtes z.B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc. inkl. weiterführenden Empfehlungen
  • Einreichung der Ergebnisse der Beratung z.B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.
  • Einreichung der Rechnung des Beraters über das Einzelcoaching im Original, Abrechnungsformular, sowie Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
  • Feedback zur Gründung und zur Gründungsberatung
  • Auszahlung durch die zuständige Stelle

Die Prüfung der Zuschussfähigkeit und Zuschussauszahlung kann ca. 2 Monate seitens der fördernden Stelle beanspruchen.

Wann ist der beste Zeitpunkt zur Antragsstellung?

Die höchsten Erfolgsaussichten bei der Antragsstellung hat man i.d.R. ab April, da eine Förderperiode immer ein Jahr dauert und im März endet.

Gerne unterstützen wir bei der Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.

Hast Du Fragen zu Deiner persönlichen Situation? Wir informieren Dich gerne!

2. März 2022

Vorgründungscoaching nach ESF in Bayern

Bis zu 5600 EUR Zuschuss von Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase.

Warum gibst es die Zuwendung für das Vorgründungscoaching Bayern?

Du willst deine Erfolgsaussichten zur Gründung steigern und nachhaltig deine Existenz sichern? Das Vorgründungscoaching Bayern ist ein Förderinstrument mit dem wir Dich als Gründer-/in, sowie Betriebsübernehmer-/in unterstützen können erfolgreich in den Markt zu starten.

Um dir den Zugang zur Existenzgründungsberatung / Gründungscoaching zu erleichtern kannst du Zuschüsse zu den Ausgaben für deine Beratung bzw. dein Coaching in Anspruch nehmen. Gewährt wird dieses nach Maßgabe der Richtlinien aus den Mitteln der Bayerischen Existenzgründerinitiative, sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Bei Arbeitslosigkeit:

Falls du „arbeitslos“ sein solltest bzw. beim Jobcenter gemeldet bist, kommt für Dich ggf. auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit in Betracht. Dieses klären wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch mit Dir.

 

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden Coachings für plausible und wahrscheinliche

  • Gründungsvorhaben
  • Geplante gewerbliche Betriebsübernahmen

Im Vordergrund zu steht die betriebswirtschaftliche Beratung. Neben der Erstellung eines Businessplanes sind das Themen wie bspw. wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Aspekte vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme.

Was wird im Rahmen dieser Richtlinie NICHT gefördert?

Ausgeschlossen von der Förderung sind Beratungsleistungen, die überwiegend

  • Rechts-, Versicherungs-, Steuer- oder Datenschutzfragen,
  • die Ausarbeitung von Verträgen,
  • die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
  • Buchführungsarbeiten,
  • die Erarbeitung von EDV-Software inklusive z.B. der Erstellung einer Homepage, sowie die Erstellung von Werbematerial (z.B. Flyer),
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • oder Inhalte, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot).

Auch falls eine Förderung für Dich nicht in Frage kommt, kannst Du uns kontaktieren und wir finden gemeinsam eine alternative Förderung für Dich!

Wer kann diese Förderung erhalten?

Diese Förderung gilt für

  • angehende Freiberufler/Künstler nach der Definition von § 18 EStG
  • Unternehmer/Soloselbständige nach § 15 EStG
  • Geschäftsführer bei Betriebsübernahmen von mind. 15% der Kapitalanteile

mit (zukünftigen) Sitz/ Wohnsitz in Bayern.

Folgende Beispiel:

  • Handel, Handwerk, Industrie,
  • Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
  • Handelsvertreter und makler
  • Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmensberater/StB/Rae oder landwirtschaftlich tätige Personen.

Der Antrag kann nur vor erfolgter Existenzgründung/ Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes gestellt werden. Übrigens: Bei Gesellschaften, wie bspw. eine GmbH, gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum.

Falls du bereits ein Nebenerwerb (max.15 Std./Woche) angemeldet hast steht der Förderung nichts im Wege.

Solltest du in der Vergangenheit bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb betrieben haben, muss diese bereits mehr als ein Jahr zurückliegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss zum Vorgründungscoaching beträgt 70 % des zuwendungsfähigen Tageshonorars, maximal 800 Euro mit maximal zehn Tagewerke.

Beispiel Gründer in Bayern:

Ein Gründer/ StartUp in München möchte eine Gründungsberatung/ Gründungscoaching zur Ausarbeitung des Businessplans in Anspruch nehmen. Die Beratungskosten betragen 8000 EUR netto wie brutto, da der Gründungsberater Kleinunternehmer ist. Der Förderhöchstsatz beträgt 70%. Der Gründer bekommt 5.600 EUR als Zuschuss. Die Beratungskosten als Eigenanteil betragen demnach 2.400 EUR für das Gründercoaching.

Hinweise zur Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer ist zuwendungsfähig, soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Gründer besteht bzw. dieser Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist. Im Rahmen des Antrags muss eine entsprechende Selbsterklärung zur Umsatzsteuer bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Bei umsatzsteuerfreien Berufen (wie bspw. (z.B. heilberuflichen Tätigkeiten) entfällt dieser Nachweis.

Wie finde ich den passenden Berater?

Persönliche Leistung in der Beraterdatenbank Bayern ist Voraussetzung für die Antragsstellung zum Erhalt der Zuwendung. 

Ein Gründungsberater sollte folgendes mitbringen:

  • Verlässlichkeit – Beispiele: Kompetenzen, Erfahrungen, Branchenkenntnisse, Steuerkenntnisse, Kontakte und mögliche Finanzierungen
  • Transparenz – Beispiele: Qualitätsmanagement, Vorgehen bspw. Vertrag mit Gründungsberater, Arbeitsweise und Arbeitszeit (Coachingfahrplan)
  • Fachwissen – Beispiele: Gründung, Recht & Steuern, Datenschutz, Methodik, Online-Marketing (Social Media), Digitale Kompetenz, Förderungen

ORANGEWERK ist zertifiziertes und anerkanntes Unternehmen nach AZAV und hat eine Vielzahl an Vorgründungscoaches, welche bei der IHK Bayern gelistet sind.

 

Ich möchte die Förderung auf Beratung in Anspruch nehmen. Was ist hierbei zu beachten?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, welcher Bedarf besteht und was bei der Antragsstellung alles zu beachten ist.

Bevor du startest

  • Antragsstellung inkl. De- minimis-Erklärung bei der örtlichen zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Institut für Freie Berufe (IFB))

Hierfür benötigst du folgende Dokumente:

  • Aktuelles Antragsformular
  • Aktueller Lebenslauf
  • Unternehmenskonzept (bitte nur Auszug – noch kein fertiger Businessplan)
  • Maßnahmenplan /Coachingfahrplan – wird mit uns im Erstgespräch festgelegt
  • Evtl. Gewerbeanmeldung (nebenberuflich)

Erfreulicherweise ist seit 2021 die Antragsstellung bei der IHK nun auch online möglich:

Zuschussantrag – Vorgründungs- und Nachfolgecoaching

Die zuständige Stelle prüft nach Abgabe neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen bspw.

  • In welche Zuständigkeit fällt die Gründung?
  • Wie viele Personen möchten gründen?
  • Weiß man schon etwas über die Höhe des Kapitalbedarfs?

Erst nach Bewilligung (postalischer Zustellung) des Zuschusses der zuständigen Stelle darf mit der Beratung begonnen werden.

Grundlage des Coachings ist der Beratervertrag inkl. der festgelegten Inhalte laut Coachingfahrplan innerhalb des bewilligten Zeitraums (i.d.R. 3 Monate).

Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Bewilligung dauert derzeit ca. 1 Monat nach Antragseingang. Erst dann kannst du offiziell mit deinem Gründungscoaching beginnen.

Nach der Beratung

  • Übermittlung des Abschlussberichtes z.B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc. inkl. weiterführenden Empfehlungen
  • Einreichung der Ergebnisse der Beratung z.B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.
  • Einreichung der Rechnung des Beraters über das Einzelcoaching im Original, Abrechnungsformular, sowie Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
  • Feedback zur Gründung und zur Gründungsberatung
  • Auszahlung durch die zuständige Stelle

Die Prüfung der Zuschussfähigkeit und Zuschussauszahlung kann ca. 2 Monate seitens der fördernden Stelle beanspruchen.

Wann ist der beste Zeitpunkt zur Antragsstellung?

Die höchsten Erfolgsaussichten bei der Antragsstellung hat man i.d.R. ab April, da eine Förderperiode immer ein Jahr dauert und im März endet.

Gerne unterstützen wir bei der Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses. Vereinbare hierzu ein kostenloses Erstgespräch.