AVGS, ALG1, ALG2 und die neue Grundsicherung: Was Sie jetzt wissen sollten

Die neue Grundsicherung bringt mehr Mitwirkung und Vermittlung. Erfahre, warum der AVGS-Gutschein jetzt besonders wichtig wird.
AVGS, ALG1, ALG2 und die neue Grundsicherung: Was Sie jetzt wissen sollten

Inhaltsverzeichnis

AVGS, ALG1, ALG2, Bürgergeld, Grundsicherung: Diese Begriffe höre ich in fast jedem Erstgespräch, und fast immer sorgen sie für Verwirrung. Das ist kein Wunder, gerade jetzt, wo sich mit der neuen Grundsicherung auch noch die Begriffe selbst verändern. Deshalb einmal der Reihe nach, kompakt und ohne Behördendeutsch.

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit lässt sich ein Coaching oder eine Qualifizierung finanzieren, zum Beispiel für den Wiedereinstieg nach Arbeitslosigkeit, für die Bewerbungsvorbereitung oder für eine Gründung. Zwei Varianten sind wichtig:

Aktivierungsgutschein: für Coaching, Qualifizierung oder Vermittlungsunterstützung
Vermittlungsgutschein: für die Nutzung einer privaten Arbeitsvermittlung

Wenn Ihre Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vorab schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid), entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahme. Ein wichtiger Punkt, den viele nicht wissen: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt, es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch darauf, er wird im persönlichen Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprochen und individuell bewilligt.

ALG1 oder ALG2, wo liegt der Unterschied?

ALG1 (Arbeitslosengeld I) ist eine Versicherungsleistung. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
ALG2, umgangssprachlich lange als „Bürgergeld“ bekannt, ist Grundsicherung bei Bedürftigkeit, unabhängig von vorheriger Beschäftigung.

Ein AVGS lässt sich grundsätzlich in beiden Systemen nutzen. Das ist der entscheidende Punkt für die Praxis: Egal, aus welchem System Sie kommen, die Klärung, ob und welches Coaching für Sie infrage kommt, läuft ähnlich ab.

Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung, das gilt seit 1. Juli 2026

Hier hat sich seit unserer letzten Ankündigung tatsächlich etwas verändert, und wir korrigieren das hier bewusst: Die Reform ist keine Ankündigung für die Zukunft mehr, sie ist bereits geltendes Recht. Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft getreten.

Was sich konkret ändert:

Die Geldleistung „Bürgergeld“ heißt nun offiziell Grundsicherungsgeld.
● Es gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Zunächst wird geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Ist das nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen infrage, das betrifft besonders unter 30-Jährige.
● Die Regelsätze bleiben unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, daran ändert die Reform nichts.
● Mitwirkung wird verbindlicher, und wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit spürbareren Kürzungen rechnen als bisher.

Für Sie als AVGS-Interessierte heißt das vor allem: Der Grundgedanke bleibt gleich. Ein AVGS ist weiterhin ein Instrument, um sich aktiv um die eigene berufliche Situation zu kümmern, und das wird im neuen System sogar stärker honoriert, weil Eigeninitiative jetzt noch deutlicher zählt.

Was das für Sie heißt

Egal, ob Sie aus dem ALG1- oder dem neuen Grundsicherungssystem kommen: Die Begriffe sind sperrig, die Regeln ändern sich, und trotzdem bleibt die eigentliche Frage für Sie oft einfach: Steht mir ein AVGS zu, und welches Coaching passt zu meiner Situation? Genau das lässt sich am besten im persönlichen Gespräch klären, nicht im Kleingedruckten.

Unsicher, ob Ihnen ein AVGS zusteht? Sprechen Sie uns gerne an, wir ordnen Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen ein, unverbindlich und ohne Druck.

 

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Regelsätzen und Gesetzesänderungen nach bestem Wissen auf Basis der Angaben von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2026.

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