Das Kooperationsmodell von ORANGEWERK beschreibt die strukturierte, verlässliche und langfristig angelegte Zusammenarbeit mit Jobcentern und Agenturen für Arbeit

Es richtet sich an Leitungen, Fachbereiche und operative Einheiten in Jobcentern und Agenturen für Arbeit, die pragmatische, rechtssichere und anschlussfähige Kooperationslösungen suchen.

Das Modell ist praxisbewährt, weiterentwickelbar und bewusst so angelegt, dass es sich in bestehende Strukturen integrieren lässt – ohne zusätzliche Komplexität zu erzeugen.

Rahmenbedingungen

Selbstverständnis

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie berufliche Orientierung, Aktivierung und Entscheidungsfindung so organisiert werden können, dass Förderinstrumente wirksam eingesetzt und Fehlsteuerungen vermieden werden.

ORANGEWERK versteht sich dabei nicht als externer Anbieter neben dem System, sondern als ergänzender, professioneller Umsetzungspartner innerhalb der Arbeitsverwaltung.

Das Kooperationsmodell schafft klare Rahmenbedingungen für:

  • eine eindeutige Rollen- und Aufgabenverteilung

  • transparente Entscheidungsprozesse

  • verlässliche Kommunikation

  • geprüfte Qualität und AZAV-Konformität

  • flexible Skalierung über Standorte und Regionen hinweg

Es richtet sich an Leitungen, Fachbereiche und operative Einheiten in Jobcentern und Agenturen für Arbeit, die pragmatische, rechtssichere und anschlussfähige Kooperationslösungen suchen.

Das Modell ist praxisbewährt, weiterentwickelbar und bewusst so angelegt, dass es sich in bestehende Strukturen integrieren lässt – ohne zusätzliche Komplexität zu erzeugen.

Klare Aufgabenverteilung im Kooperationsmodell

Rollen & Verantwortung

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt eindeutige Zuständigkeiten voraus. Das Kooperationsmodell von ORANGEWERK basiert auf einer klaren Trennung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnissen. Ziel ist es, Schnittstellen eindeutig zu definieren und Überschneidungen zu vermeiden.

Rolle von ORANGEWERK
ORANGEWERK übernimmt im Rahmen der Kooperation eine unterstützende, klärende und strukturierende Rolle.

ORANGEWERK ist verantwortlich für:

  • die Durchführung von AVGS-geförderten Einzelcoachings
  • die Klärung von Ausgangslagen, Zielsetzungen und Vermittlungshemmnissen
  • die strukturierte Aufbereitung von Ergebnissen
  • die fachliche Unterstützung bei Orientierung, Aktivierung und Entscheidungsfindung

ORANGEWERK übernimmt keine hoheitlichen Aufgaben und trifft keine leistungsrechtlichen Entscheidungen.

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Rolle von Jobcenter und Agentur für Arbeit

Jobcenter und Agenturen für Arbeit behalten jederzeit die volle Steuerungs- und Entscheidungshoheit.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zuweisung und Bewilligung von Förderinstrumenten
  • leistungsrechtliche Entscheidungen
  • Integrations- und Vermittlungsentscheidungen
  • Weitersteuerung nach Abschluss von Maßnahmen