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Welche Förderungen gibt es 2025 vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit?

Inhalt
Welche Förderungen gibt es 2025 vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit?

Welche Förderungen gibt es 2025 vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit?

💡 Wer ist zuständig – und was wird gefördert?

Ob du arbeitslos, arbeitssuchend oder in beruflicher Neuorientierung bist – Förderungen gibt es sowohl vom Jobcenter als auch von der Agentur für Arbeit.
Welche Einrichtung zuständig ist, hängt vor allem von deinem aktuellen Status ab:

Dein Status Zuständige Stelle
Du bekommst Bürgergeld Jobcenter
Du bekommst ALG I Agentur für Arbeit
Du bist arbeitssuchend ohne Leistungsbezug Je nach Einzelfall, oft Agentur für Arbeit

🧾 Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Vergleich

Förderung Wofür? Träger Typisch für
AVGS Coaching, Bewerbungshilfe, Gründungsberatung Beide Menschen mit Orientierungsbedarf
Bildungsgutschein Umschulung, Weiterbildung, Qualifizierung Beide Menschen mit Qualifizierungsbedarf
Einstiegsgeld Zuschuss bei Job- oder Gründungsstart Jobcenter Bürgergeldempfänger
FbW Weiterbildung mit Berufsabschluss Agentur für Arbeit ALG-I-Empfänger

Hinweis: Beim Coaching über AVGS sind meist mindestens zwei Termine pro Woche vorgesehen, um wirklich in die Umsetzung zu kommen.

🔍 Zwei Beispiele aus der Praxis

🟢 Gründung mit Förderung – Amir, 42

Amir war Softwareentwickler und wollte sich nach längerer Krankheit selbstständig machen. Zuständig war die Agentur für Arbeit (ALG I).

  • AVGS für Gründungscoaching
  • Erstellung Businessplan, Zielklärung, Risikoanalyse
  • Antrag auf Gründungszuschuss – wurde bewilligt

Wichtig: Für den Gründungszuschuss ist kein Bildungsgutschein nötig – aber ein tragfähiges Konzept und Coaching werden meist erwartet.

🟣 Wiedereinstieg nach Elternzeit – Julia, 36

Julia kehrte nach 3 Jahren Elternzeit zurück. Sie wollte sich weiterentwickeln, bezog aber Bürgergeld – zuständig war das Jobcenter.

  • AVGS für Coaching & Zielklärung
  • Planung Weiterbildung zur Praxismanagerin
  • Bildungsgutschein wurde bewilligt

Heute arbeitet Julia in einer Gemeinschaftspraxis – mit mehr Verantwortung und besserem Gehalt.

📌 Voraussetzungen für eine Förderung

  • Berufliches Ziel – oder Bereitschaft, es im Coaching zu entwickeln
  • Nachweisbare Notwendigkeit (z. B. fehlende Qualifikation, gesundheitliche Gründe)
  • Gute Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt
  • Optional: Schriftliche Zusage eines potenziellen Arbeitgebers kann hilfreich sein (nicht gesetzlich gefordert)

🧠 Coaching als Türöffner

Ein Coaching hilft dir, Klarheit zu gewinnen, Argumente für deine Förderung zu entwickeln und zu prüfen, was wirklich realistisch ist. Je klarer dein Ziel – desto besser deine Chancen.

🔗 Offizielle Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Dein nächster Schritt: Mit Coaching zur Zukunftsperspektive

Die Berufsfelder entwickeln sich – die Frage ist: Bist du dabei? Bei Orangewerk unterstützen wir dich, deine Chancen zu erkennen, dich gezielt vorzubereiten und den Weg in eine berufliche Zukunft zu gehen, die zu dir passt.

 

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Autor: Astrid Kurz

Leidenschaftlicher Coach und Inhaberin ORANGEWERK

Gemeinsam mit meinem fantastischen Team von Coaches bieten wir praxisnahe, umsetzbare Lösungen für Gründer, Selbstständige und Arbeitssuchende – und das auf eine Art und Weise, die wirklich bewegt! Wir sind echte Menschen, die smarte Lösungen bieten. Kein Hokuspokus, sondern echte Unterstützung für echte Menschen. Unsere Coachings sind keine langweiligen Theoriestunden – wir gehen mit dir auf deine persönliche Heldenreise! Und ja, das bedeutet, wir begleiten dich mit Empathie, einer ordentlichen Portion Humor und konkreten Tools, die du sofort in deinem Alltag anwenden kannst. Bei ORANGEWERK geht es nicht nur darum, Wissen zu vermitteln – es geht darum, dir zu helfen, deine Ziele zu erreichen, Hindernisse zu überwinden und dabei so richtig zu wachsen!

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