Neue Wege im Recruiting: Kurzzeitige Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Mit dem nahenden Frühjahr steht nicht nur die Natur vor einem Neubeginn; auch für Unternehmen in Deutschland eröffnen sich neue Horizonte.
Am 1. März 2024 tritt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft, die eine signifikante Neuerung mit sich bringt – die Einführung der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung.
Diese Regelung erlaubt es Arbeitgebern, flexibel auf saisonale Schwankungen und Spitzenzeiten zu reagieren, indem sie kurzfristig Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren können.

Ein Segen für das Saisongeschäft

Vanesa Ahuja, die BA-Vorständin für das internationale Geschäft, hebt hervor: „Die neue kurzzeitige Beschäftigung bietet eine exzellente Möglichkeit, in Spitzenzeiten, wenn inländisches Personal knapp ist, auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen.“

Gerade für Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe oder Flughafenbetreiber, die starken saisonalen Schwankungen unterliegen, könnte dies eine willkommene Lösung darstellen.
Die Regelung ermöglicht die Einstellung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für bis zu acht Monate, ohne dass eine Berufsausbildung oder ein Studienabschluss erforderlich ist.
Dies öffnet Türen für eine Vielzahl von Tätigkeiten, die insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels schwer zu besetzen sind.

Die Praxis der Rekrutierung

Unternehmen spielen eine zentrale Rolle in diesem neuen Modell; sie sind für die Anwerbung der Arbeitskräfte verantwortlich, während die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Einhaltung der Voraussetzungen prüft.
Zu diesen gehört unter anderem, dass die Beschäftigung mindestens 30 Stunden pro Woche umfasst, an einen Tarifvertrag gebunden und entsprechend vergütet ist.
Zudem übernehmen die Arbeitgeber die Reisekosten der ausländischen Beschäftigten.

Kontingentierung als Steuerungsinstrument

Ein interessanter Aspekt der neuen Regelung ist das festgelegte Kontingent von 25.000 Zustimmungen für das Jahr 2024, ausgenommen sind hierbei lediglich Erntehelfer in der Landwirtschaft.
Dieses Kontingent ist ein deutliches Signal, dass die BA einen ausgewogenen Rahmen schaffen möchte, um den Bedarf der Wirtschaft zu decken, ohne den Arbeitsmarkt zu überlasten.

Digitalisierung der Antragsstellung

Eine weitere Erleichterung für Unternehmen ist die Möglichkeit, die erforderlichen Genehmigungen ab März 2024 online über die Website der BA zu beantragen.
Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess erheblich, was insbesondere kleineren Unternehmen zugutekommen dürfte.

Arbeitgeber können bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis oder eine Vorabzustimmung zu einem Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte aus dem Ausland ab März bequem online unter www.arbeitsagentur.de beantragen.

Fazit

Die Einführung der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung ist ein kühner Schritt, um den deutschen Arbeitsmarkt dynamischer und flexibler zu gestalten.
Sie bietet Unternehmen die Chance, schnell auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren und Engpässe effektiv zu überbrücken.
Für Existenzgründer und Unternehmen im Karrierecoaching eröffnen sich dadurch neue Beratungsfelder, insbesondere im Hinblick auf internationale Rekrutierung und interkulturelle Kompetenzentwicklung.

In Zeiten des globalen Wettbewerbs und des Fachkräftemangels kann diese Neuerung einen entscheidenden Vorteil darstellen.
Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Möglichkeit in der Praxis entwickeln und den Arbeitsmarkt in Deutschland bereichern wird.