AZAV

Die AZAV, kurz für die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“, regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur beruflichen Bildung im Kontext der Arbeitsförderung. Ziel der AZAV ist es, ein hohes Qualitätsniveau bei Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen und somit die Chancen der Teilnehmenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Im Folgenden wird näher erläutert, welche Vorteile die AZAV bietet, wie der Zertifizierungsprozess abläuft und welche Bedeutung sie für verschiedene Stakeholder hat.

Was ist eine AZAV?

Die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ ist eine deutsche Verordnung, die die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz im Bereich der beruflichen Bildung und Arbeitsförderung regelt. Sie ist Teil des Sozialgesetzbuches III (SGB III) und zielt darauf ab, die Transparenz und Qualität von Maßnahmen der Arbeitsförderung, wie Weiterbildungen oder Umschulungen, zu gewährleisten.

Die AZAV legt fest, welche Anforderungen Bildungsträger und Maßnahmen erfüllen müssen, um für die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen zu werden. Dazu gehören Kriterien für die Qualität der Lehrgänge, das Management der Bildungseinrichtungen und die Qualifikation des Personals. Durch die Zulassung nach AZAV sollen Teilnehmende sicher sein können, dass sie hochwertige Bildungsmaßnahmen erhalten, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Träger und Maßnahmen, die nach AZAV zertifiziert sind, dürfen Bildungsgutscheine / AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters annehmen, die die Kosten für die Teilnahme an den entsprechenden Kursen oder Maßnahmen übernehmen.

Was bringt eine AZAV?

Eine AZAV-Zertifizierung bringt folgende Vorteile:

  1. Qualitätssicherung:
    Die Zertifizierung stellt sicher, dass die Dienstleistungen der Bildungsträger hohen Qualitätsstandards entsprechen. Das erhöht das Vertrauen in die angebotenen Kurse und Maßnahmen.
  2. Zugang zu Fördermitteln:
    Nur zertifizierte Träger und Maßnahmen können von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Bildungsgutscheine oder Maßnahmen der Arbeitsförderung in Anspruch nehmen. Das öffnet zertifizierten Bildungsträgern einen großen Markt.
  3. Wettbewerbsvorteil:
    Eine AZAV-Zertifizierung kann als Qualitätsmerkmal und somit als Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-zertifizierten Anbietern genutzt werden.
  4. Transparenz und Vergleichbarkeit:
    Die Zertifizierung schafft Transparenz und ermöglicht es Kunden und Interessenten, die Qualität verschiedener Anbieter besser zu vergleichen.
  5. Kontinuierliche Verbesserung:
    Die regelmäßigen Überprüfungen im Rahmen der Zertifizierung fördern die kontinuierliche Qualitätsverbesserung bei den Bildungsträgern.

Insgesamt trägt die AZAV dazu bei, die Qualität in der beruflichen Bildung und Arbeitsförderung zu erhöhen und eine effiziente Verwendung der Mittel für Arbeitsförderung zu gewährleisten.

Prozess der AZAV

Der Prozess der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) umfasst mehrere Schritte, die darauf abzielen, die Qualität von Bildungsträgern und Maßnahmen in der Arbeitsförderung sicherzustellen. Hier ist eine Übersicht über den typischen Ablauf:

1. Vorbereitung und Selbstbewertung

  • Analyse der Anforderungen: Bildungsträger informieren sich über die spezifischen Anforderungen der AZAV.
  • Selbstbewertung: Die Organisation bewertet ihre aktuellen Prozesse, Ressourcen und Maßnahmen im Hinblick auf die AZAV-Kriterien.

2. Anpassung interner Prozesse

  • Qualitätsmanagement-System: Einrichtung oder Anpassung eines Qualitätsmanagement-Systems, das den AZAV-Standards entspricht.
  • Dokumentation: Erstellung und Anpassung von Dokumenten, die die Einhaltung der AZAV-Standards nachweisen.

3. Auswahl einer Fachkundigen Stelle (FkS)

  • Bildungsträger wählen eine Fachkundige Stelle (FkS), die für die Zertifizierung zuständig ist. Diese Stelle muss von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert sein.

4. Zertifizierungsaudit

  • Erstaudit: Die FkS führt ein Erstaudit durch, um zu prüfen, ob der Bildungsträger die AZAV-Anforderungen erfüllt.
  • Maßnahmenzulassung: Zusätzlich zur Trägerzulassung können spezifische Bildungsmaßnahmen für die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen werden.

5. Zertifikat und Zulassung

  • Bei erfolgreicher Auditierung erhält der Bildungsträger das Zertifikat und wird als AZAV-zertifizierter Bildungsträger anerkannt.
  • Zugelassene Maßnahmen werden in einem entsprechenden Register veröffentlicht und sind somit für die Förderung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter qualifiziert.

6. Regelmäßige Überwachungsaudits

  • Die FkS führt regelmäßige Überwachungsaudits durch, um sicherzustellen, dass die Qualitätsstandards kontinuierlich eingehalten werden.

7. Rezertifizierung

  • In regelmäßigen Abständen (in der Regel alle fünf Jahre) ist eine Rezertifizierung erforderlich, um die Zulassung zu erneuern.

Durch diesen Prozess soll sichergestellt werden, dass Bildungsträger, die nach AZAV zertifiziert sind, hohe Qualitätsstandards erfüllen und ihre Maßnahmen kontinuierlich verbessern. Für Kunden und Klienten bedeutet dies eine höhere Sicherheit und Qualität der Bildungsangebote.