TAB-Förderprogramme für Beratungen in Thüringen
Beratungsrichtlinie (BRL) Gründungsrichtlinie (GRL)
Thüringen fördert die Projektbegleitung von kleinen und mittelständischen Unternehmen – Existenzgründer erhalten 80 % Zuschuss und Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 %, unabhängig vom individuellen Beraterhonorar, des Standardeinheitskostensatzes.
Der Standardeinheitskostensatz (SEK) beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950 Euro (netto) pro Tagwerk.
Die Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank.
Grundlage der Thüringer Beratungsförderung
- Ziffer 2.1 der Gründungsrichtlinie bezieht sich auf Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater:
“Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater” der “Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)” und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
- Ziffer 2.1 der Gründungsrichtlinie bezieht sich auf Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater:
Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen planen und zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig sind, können gemäß Ziffer 2.1 einen Antrag stellen.
und
- Ziffer 2.1 der Beratungsrichtlinie bezieht sich auf Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.
“Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater” der “Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)” und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen sind nach Ziffer 2.1 antragsberechtigt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Angehörige freier Berufe, die hauptsächlich wirtschaftsberatend tätig sind, sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse primär produzieren. Für Anmeldungen von Nebengewerben, die nicht länger als 6 Monate zurückliegen, ist die Gründungsrichtlinie anwendbar.
Beratungsschwerpunkte der Gründungsrichtlinie
- Strategien und Geschäftsideen
- Personal und Organisation
- Finanzierung und Investitionen
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
- Technologietransfer und Technologieanwendung
- Produktportfolio
- Marktanalysen und Marketing
- Materialeffizienz
- Unternehmensnachfolge
- Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
- Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind “De-minimis”-Beihilfen gemäß der “De-minimis”-VO
Beratungsschwerpunkte der Beratungsrichtlinie
Die Thüringer Beratungsförderung unterstützt Unternehmen in den Bereichen:
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
- Finanzierung und Investitionen
- Unternehmensnachfolge
- Innovationsmanagement
- Internationalisierung
- Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und zur Technologieanwendung
- Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
- Strategie und Geschäftsideen
- Materialeffizienz
- Personalmanagement/Organisationsentwicklung
- Kooperation von Unternehmen und – Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
- Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine “De-minimis”-Beihilfen.
Wahl des Beraters
Das Coaching muss von einem auf entgeltliche Unternehmensberatung spezialisierten Berater durchgeführt werden, der gelistet ist und Referenzen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, polizeiliches Führungszeugnis) nachgewiesen hat.
Die Beratungsergebnisse müssen wettbewerbsneutral sein. Außerdem ist eine Eigenerklärung bei Freiberuflern erforderlich.
Förderung
- Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf Basis von standardisierten Einheitskosten (SEK) festgelegt
- Beratungsrichtlinie: SEK beträgt 950,00 EUR pro Tagwerk Beratung, Zuschuss beträgt 50% des SEK, mind. 6 Tagwerke erforderlich
- Gründungsrichtlinie: SEK beträgt 865,00 EUR pro Tagwerk Beratung, Zuschuss beträgt 80% des SEK, mind. 3 Tagwerke erforderlich
- Abrechnung der Beratung in Tagwerken (1 Tagwerk = 8 Stunden)
- Zuwendungsfähig sind Beratungshonorar und Qualitätssicherungshonorar (ohne Umsatzsteuer)
- Maximal 20 Tagwerke pro Beratungsfall werden in der Regel gefördert
- Es existiert keine maximale Zuwendungshöhe je Zuwendungsempfänger
Was ist nicht förderbar?
- Beratungen, die mit weniger als 3 Tagwerken in der Gründungsrichtlinie und 6 Tagwerken in der Beratungsrichtlinie durchgeführt werden können
- Allgemeine Situationsanalysen zur Vermittlung von Basiswissen für die Betriebsführung
- Beratung zu Rechts-, Akquisitions-, Versicherungs- und Steuerfragen
- Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot)
- Beratungen, die den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen beinhalten
- Unterstützung bei der Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen
- Ausarbeitung von Verträgen
- Hilfe bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Buchführungsarbeiten
- Erstellung von EDV-Software und Werbematerialien (Internetauftritt)
- Gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers.
Der Zuwendungsempfänger muss einen Qualitätssicherungsvertrag mit dem neutralen Qualitätssicherer abschließen
Du hast in Thüringen gegründet oder hast es vor und benötigst Hilfe?
Dann buche dir direkt einen Termin zur kostenlosen Erstberatung und wir stehen dir unterstützend zur Seite!
TAB-Förderprogramme für Beratungen in Thüringen
Beratungsrichtlinie (BRL) Gründungsrichtlinie (GRL)
Thüringen fördert die Projektbegleitung von kleinen und mittelständischen Unternehmen – Existenzgründer erhalten 80 % Zuschuss und Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 %, unabhängig vom individuellen Beraterhonorar, des Standardeinheitskostensatzes.
Der Standardeinheitskostensatz (SEK) beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950 Euro (netto) pro Tagwerk.
Die Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank.
Grundlage der Thüringer Beratungsförderung
- Ziffer 2.1 der Gründungsrichtlinie bezieht sich auf Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater:
“Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater” der “Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)” und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
- Ziffer 2.1 der Gründungsrichtlinie bezieht sich auf Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater:
Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen planen und zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig sind, können gemäß Ziffer 2.1 einen Antrag stellen.
und
- Ziffer 2.1 der Beratungsrichtlinie bezieht sich auf Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.
“Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater” der “Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)” und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen sind nach Ziffer 2.1 antragsberechtigt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Angehörige freier Berufe, die hauptsächlich wirtschaftsberatend tätig sind, sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse primär produzieren. Für Anmeldungen von Nebengewerben, die nicht länger als 6 Monate zurückliegen, ist die Gründungsrichtlinie anwendbar.
Beratungsschwerpunkte der Gründungsrichtlinie
- Strategien und Geschäftsideen
- Personal und Organisation
- Finanzierung und Investitionen
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
- Technologietransfer und Technologieanwendung
- Produktportfolio
- Marktanalysen und Marketing
- Materialeffizienz
- Unternehmensnachfolge
- Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
- Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind “De-minimis”-Beihilfen gemäß der “De-minimis”-VO
Beratungsschwerpunkte der Beratungsrichtlinie
Die Thüringer Beratungsförderung unterstützt Unternehmen in den Bereichen:
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
- Finanzierung und Investitionen
- Unternehmensnachfolge
- Innovationsmanagement
- Internationalisierung
- Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und zur Technologieanwendung
- Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
- Strategie und Geschäftsideen
- Materialeffizienz
- Personalmanagement/Organisationsentwicklung
- Kooperation von Unternehmen und – Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
- Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine “De-minimis”-Beihilfen.
Wahl des Beraters
Das Coaching muss von einem auf entgeltliche Unternehmensberatung spezialisierten Berater durchgeführt werden, der gelistet ist und Referenzen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, polizeiliches Führungszeugnis) nachgewiesen hat.
Die Beratungsergebnisse müssen wettbewerbsneutral sein. Außerdem ist eine Eigenerklärung bei Freiberuflern erforderlich.
Förderung
- Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf Basis von standardisierten Einheitskosten (SEK) festgelegt
- Beratungsrichtlinie: SEK beträgt 950,00 EUR pro Tagwerk Beratung, Zuschuss beträgt 50% des SEK, mind. 6 Tagwerke erforderlich
- Gründungsrichtlinie: SEK beträgt 865,00 EUR pro Tagwerk Beratung, Zuschuss beträgt 80% des SEK, mind. 3 Tagwerke erforderlich
- Abrechnung der Beratung in Tagwerken (1 Tagwerk = 8 Stunden)
- Zuwendungsfähig sind Beratungshonorar und Qualitätssicherungshonorar (ohne Umsatzsteuer)
- Maximal 20 Tagwerke pro Beratungsfall werden in der Regel gefördert
- Es existiert keine maximale Zuwendungshöhe je Zuwendungsempfänger
Was ist nicht förderbar?
- Beratungen, die mit weniger als 3 Tagwerken in der Gründungsrichtlinie und 6 Tagwerken in der Beratungsrichtlinie durchgeführt werden können
- Allgemeine Situationsanalysen zur Vermittlung von Basiswissen für die Betriebsführung
- Beratung zu Rechts-, Akquisitions-, Versicherungs- und Steuerfragen
- Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot)
- Beratungen, die den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen beinhalten
- Unterstützung bei der Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen
- Ausarbeitung von Verträgen
- Hilfe bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Buchführungsarbeiten
- Erstellung von EDV-Software und Werbematerialien (Internetauftritt)
- Gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers.
Der Zuwendungsempfänger muss einen Qualitätssicherungsvertrag mit dem neutralen Qualitätssicherer abschließen