Neues Qualifizierungsgeld ab April 2024

Ab dem 1. April 2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, die die Förderung von Aus- und Weiterbildung maßgeblich vorantreibt: das Qualifizierungsgeld.
Diese innovative Leistung ist speziell dafür konzipiert, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und gleichzeitig Unternehmen bei der Sicherung von Fachkräften unter die Arme zu greifen.
Das Qualifizierungsgeld ist eins der Schlüsselinstrumente zur Begleitung der Arbeitsmarkttransformation.
Es zielt darauf ab, Investitionen in die langfristigen beruflichen Perspektiven der Beschäftigten zu fördern und so die Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders von Arbeitsplatzverlusten bedroht sind, denen aber durch berufliche Weiterbildung die Möglichkeit eröffnet wird, sich eine zukunftssichere Position im derzeitigen Unternehmen zu sichern.
Diese Unterstützungsleistung steht unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten zur Verfügung.

– Grundbetrag:
Das Qualifizierungsgeld beläuft sich auf 60 Prozent des Nettoentgelts, das den Beschäftigten während der Zeit ihrer Weiterbildung entgeht.

– Für Beschäftigte mit Kindern:
Die Höhe des Qualifizierungsgeldes erhöht sich auf 67 Prozent des entfallenden Nettoentgelts für Beschäftigte, die mindestens ein Kind haben.

– Aufstockung durch Arbeitgeber:
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, diesen Betrag aufzustocken, um den Lebensunterhalt ihrer Beschäftigten während der Weiterbildung besser zu unterstützen.

Förderbedingungen

– Zielgruppe:
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Beschäftigte, die aufgrund von strukturellen Veränderungen in der Arbeitswelt von Arbeitsplatzverlust bedroht sind, aber durch Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Unternehmen erlangen können.

– Betriebsgröße und Status:
Die Förderung steht unabhängig von der Größe des Betriebs, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten zur Verfügung.

– Weiterbildungskosten:
Die Kosten für die Weiterbildung selbst trägt der Arbeitgeber.

Es ist empfehlenswert, dass interessierte Unternehmen und Beschäftigte sich direkt auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit informieren, um die aktuellsten Informationen und Anleitungen zum Antragsverfahren zu erhalten.
Dort finden sich auch direkte Kontakte für individuelle Rückfragen und Unterstützung.

Für die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

– Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf

Es muss ein nachweisbarer Bedarf für Weiterbildung bestehen, der direkt aus Veränderungen in der Arbeitswelt resultiert.
Dies betrifft insbesondere Arbeitsplätze, die durch technologischen Wandel, Digitalisierung oder andere marktbedingte Transformationen bedroht sind.

– Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Für die Beantragung des Qualifizierungsgeldes ist eine bestehende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag notwendig.
Dies gilt als Nachweis für die gemeinsame Absicht von Arbeitgeber und Belegschaft, in Weiterbildung und Qualifizierung zu investieren.
Kleinstunternehmen sind von dieser Anforderung ausgenommen, um ihnen den Zugang zur Förderung zu erleichtern.

– Nachhaltige Beschäftigungsperspektive

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mit dem Ziel durchgeführt werden, den Beschäftigten eine langfristige Perspektive im Unternehmen zu bieten.
Das bedeutet, dass die Weiterbildung auf die Sicherung oder Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze innerhalb des Betriebs ausgerichtet sein muss.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme zustimmen.
Dies stellt sicher, dass die Qualifizierung im Einvernehmen mit den Betroffenen erfolgt und deren Bereitschaft zur beruflichen Entwicklung fördert.
Die Zustimmung der Beschäftigten zur Weiterbildung ist ebenfalls erforderlich.

Unternehmen können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen, auch online ist eine Antragstellung möglich.

Weitere detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen, zur genauen Höhe des Qualifizierungsgeldes und zum Antragsprozess, einschließlich der benötigten Formulare, finden sich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem speziell dafür eingerichteten Bereich zur Förderung von Weiterbildung und Qualifizierungsgeld.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme zustimmen.
Dies stellt sicher, dass die Qualifizierung im Einvernehmen mit den Betroffenen erfolgt und deren Bereitschaft zur beruflichen Entwicklung fördert.

Weitere Informationen unter diesem Link: