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  • BERATUNGS-
    FÖRDERUNG IN SACHSEN

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen können von der Beratungsförderung für Betriebsberatung / Coaching und Umweltmanagement profitieren, denn in Sachsen sind dies wichtige Instrumente zur Unterstützung und sind die Kernbausteine der Beratungsförderung. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es Unternehmen, bei allen unternehmerischen Fragen von kompetenten Beratern beraten zu werden und Hilfe zur Selbsthilfe zu erhalten. Diese Förderprogramme sind für Unternehmen jeder Größe und jeder Branche zugänglich und können in der Anfangsphase des Unternehmens besonders hilfreich sein.

  • Bürgergeld steigt zum 1.Januar 2024

    Die neuen Regelsätze ab 2024 wurden durch das Bundeskabinett mit der “Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024” beschlossen. Der Gesetzgeber hat dabei die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise berücksichtigt und mit dem Bürgergeld eine neue Grundlage für die Berechnung der Regelbedarfe eingeführt. Die Preisentwicklungen werden nun vorausschauend, nicht mehr rückwirkend, an die Teuerungsraten angepasst.

  • Soforthilfe Corona (Rückzahlung)

    Unternehmen, die in den ersten Monaten der Corona-Pandemie Soforthilfen erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni 2023 ihre tatsächlichen Liquiditätsengpässe an das bayerische Wirtschaftsministerium melden und gegebenenfalls zu viel erhaltene Hilfen zurückzahlen. Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige, die aufgrund von Rückzahlungen in Existenzgefahr geraten würden, können von der Rückzahlung teilweise oder vollständig befreit werden.