Bürgergeld steigt zum 1.Januar 2024
Regelbedarf wird ab dem 1. Januar 2024 angehoben:
– Alleinstehende um 61€ auf 563€.
– Für Paare (Pro Partner) um 55€ auf 506€
– Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern 451€
– Für Jugendliche (14-17Jahre) 471€
– Kinder (6-13Jahre) 390€
– Kinder (unter 6 Jahre) 357€.
Die Bescheide für das Jahr 2024 werden ab Mitte Dezember 2023 versandt, wobei aufgrund der hohen Anzahl der Versand bis in den Januar 2024 dauern kann. Sollte der Bewilligungsbescheid bis ins nächste Jahr andauern, ist kein neuer Antrag erforderlich.
Für eine noch schnellere Abwicklung stehen die digitalen Dienste der Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter zur Verfügung. Nutzer mit einem Benutzerkonto können über die Online-Services von jobcenter.digital ihre Bescheide über die Postfachfunktion auch online erhalten. jobcenter.digital bietet darüber hinaus zahlreiche Vorteile, um datenschutzsicher mit dem Jobcenter zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen und Anträge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell und sicher erledigen.
Weitere Informationen zu jobcenter.digital sind verfügbar unter: http://jobcenter.digital
Die neuen Regelsätze ab 2024 wurden durch das Bundeskabinett mit der “Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024” beschlossen. Der Gesetzgeber hat dabei die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise berücksichtigt und mit dem Bürgergeld eine neue Grundlage für die Berechnung der Regelbedarfe eingeführt. Die Preisentwicklungen werden nun vorausschauend, nicht mehr rückwirkend, an die Teuerungsraten angepasst.
Hintergrund Sozialgesetzbuch II: Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Davon waren knapp drei Viertel erwerbsfähig (3,91 Millionen), während 1,54 Millionen als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte zählten, vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und fördern den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung mit Qualifizierung und Weiterbildung.
Quelle:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Gesamtübersicht der Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit Pressestelle Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail:
zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487
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